Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug

Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug

 

Ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk: Wenn der Kunde umzieht, kann er seine laufenden Verträge mitnehmen. Und die Verträge laufen ganz normal und wie gehabt weiter. Es ändert sich weder etwas an den vertraglichen Vereinbarungen noch an der Vertragslaufzeit. Voraussetzung ist aber immer, dass der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort überhaupt erbringen kann. Doch was, wenn nicht? Und was sollte der Kunde unternehmen, damit alles möglichst reibungslos abläuft? Wir haben die wichtigsten Rechte bei einem Umzug mit Telefon- und Internetanschluss zusammengestellt.

 

Den Anbieter rechtzeitig informieren

Steht ein Umzug ins Haus, sollte sich der Kunde frühzeitig an seinen Anbieter wenden und abklären, ob und zu welchen Konditionen er seinen Telefon- und Internetanschluss an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Da es etwas dauern kann, bis sich der Anbieter meldet, sollte der Kunde für die Antwort eine Frist von etwa drei Wochen setzen.

Ist der Umzug möglich, halten die meisten Anbieter ein Formular bereit. Mit diesem Formular kann der Kunde die Umschaltung seines Anschluss am Umzugstag oder einem anderen Termin beantragen. Teilt der Anbieter hingegen mit, dass er die Leistung am neuen Wohnort gar nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbringen kann, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Auf die Kündigung gehen wir später noch genauer ein. Jedenfalls kann sich der Kunde dann schon mal umsehen, welcher Anbieter am neuen Wohnort in Frage kommt.

 

Alles wie gehabt

Nimmt der Kunde seinen Anschluss beim Umzug mit, ändert sich am bestehenden Vertrag nichts. Der Anbieter muss am neuen Wohnort also genau die gleiche Leistung erbringen, wie sie für den alten Wohnort vertraglich vereinbart war. Das gilt auch für die Übertragungsraten. Kann der Anbieter die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit am neuen Wohnort nicht bereitstellen, muss er sich nicht mit einem anderen Tarif begnügen. Der Kunde kann zwar mit dem Anbieter vereinbaren, dass er in einen Tarif mit einer niedrigeren Übertragsrate eingestuft wird. Oft wird der Anschluss dadurch zumindest etwas kostengünstiger. Aber der Kunde muss sich nicht damit einverstanden erklären. Schafft die Leitung am neuen Wohnort die vereinbarten Mindestgeschwindigkeiten nicht, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Auf die Laufzeit des Vertrags hat ein Umzug ebenfalls keine Auswirkungen. Bislang setzten die Anbieter bei einem Umzug gerne automatisch eine neue Laufzeit von 24 Monaten in Gang. Aber für diese Praxis gibt es keinen Grund. Der Kunde sollte also darauf achten, dass sein Vertrag weiterläuft.

 

Mitnahme der Rufnummer

Bleibt die Vorwahl gleich, kann der Kunde seine bisherige Rufnummer behalten. Die Mitnahme der Telefonnummer wird auch als Portierung bezeichnet. Auf dem Antragsformular kann der Kunde meist angeben, ob seine Rufnummer portiert oder ob ihm eine neue Telefonnummer zugeteilt werden soll. Aber Achtung: Bei einigen Anbietern fallen für eine neue Rufnummer Gebühren an.

Die Mitnahme der Rufnummer ist auch möglich, wenn der Kunde den Anbieter wechselt. In diesem Fall muss er beim neuen Anbieter die Rufnummernportierung beantragen. Um alles Weitere kümmert sich dann der Anbieter. Doch damit wirklich alles klappt, sollte der Kunde den alten Vertrag nicht selbst kündigen, sondern auch das dem neuen Anbieter überlassen.

Festnetznummern sind ortsabhängig. Deshalb ist die Mitnahme der alten Telefonnummer nur dann möglich, wenn sich die Vorwahl nicht verändert. Zieht der Kunde in einen Ort mit einer anderen Vorwahl um, ist eine Portierung der Rufnummer nicht möglich. Im Mobilfunk ist das übrigens anders. Denn Mobilfunknummern sind nicht ortsabhängig. Deshalb kann der Kunde seine Mobilfunknummer immer behalten - bei einem Umzug genauso wie bei einem Anbieterwechsel.

 

Sonderkündigungsrecht

Bietet der bisherige Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht an, ergibt sich für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Gleiches gilt, wenn der Anbieter zwar einen Telefon- und Internetanschluss bereitstellen kann, aber eben nicht in der Form, wie es vertraglich vereinbart war.

Der Kunde kann den Vertrag zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Allerdings muss er dabei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Und nach aktueller Rechtsprechung beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist erst, wenn der Kunde tatsächlich umgezogen ist. Für die Praxis bedeutet das: Der Kunde muss die Grundgebühr für den Telefon- und Internetanschluss in den drei Monaten nach seinem Umzug weiterzahlen. Wie lange vorher er gekündigt hatte, spielt keine Rolle. Selbst wenn der Kunde den Vertrag schon ein halbes Jahr vorher zum Umzugstermin gekündigt hatte, läuft die Frist erst ab dem Umzugstermin und endet drei Monate später.

Der Kunde muss also drei Monate lang für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht mehr nutzen kann. Die Begründung für diese Regelung ist, dass sie die Interessen zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher ausgleichen soll. Denn während der Verbraucher aus dem Vertrag raus möchte, geht der Anbieter davon aus, dass der Vertrag über die beim Abschluss vereinbarte Dauer laufen wird. Die dreimonatige Kündigungsfrist soll hier einen Ausgleich schaffen und den Anbieter für seine Aufwendungen entschädigen.

Übrigens: Zieht der Kunde ins Ausland, greifen die gleichen Regelungen. Denn deutsche Anbieter betreiben üblicherweise nur im Inland ein eigenes Netz. Im Ausland können sie die vereinbarten Vertragsleistungen deshalb üblicherweise nicht erfüllen. Folglich ergibt sich auch hier ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden.

 

Kürzere Vertragslaufzeit


Weiß der Kunde, dass er innerhalb der nächsten zwei Jahre umziehen wird, oder möchte er sich nicht so lange an einen Anbieter binden, kann er von Anfang an einen Vertrag mit einer kürzeren Laufzeit wählen. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, auch einen Tarif mit einer Mindestlaufzeit von nur zwölf Monaten anzubieten. Oft gibt es zudem Tarife, die monatlich gekündigt werden können. Solche Verträge sind zwar meist teurer, weil die Grundgebühren höher sind. Oder der Kunde bekommt keinen subventionierten Router zu seinem Vertrag dazu. Aber dafür bleibt er flexibler. Und wenn er umzieht und kündigt, spart er sich die Grundgebühren in den drei Monaten nach dem Umzug.

Mehr Anleitungen, Ratgeber und Tipps:

 

 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018
Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018 Allzu viel tut sich in Sachen Internet und Fernsehen im Jahr 2018 zwar nicht. Zwei Neuerungen gi...
Zeitschriften zu Internet und WLan
Fachzeitschriften und Special-Interest-Zeitschriften zum Thema Internet & WLan im Kurzportrait Es gibt kaum eine andere Sparte, in der e...
Die wichtigsten Infos zu Cybermobbing
Die wichtigsten Infos zu Cybermobbing Das Internet ist längst zum festen Bestandteil des Alltags geworden und hat zweifelsohne vieles v...
Wann lohnt sich Zuhause ein LTE-Tarif?
Wann lohnt sich Zuhause ein LTE-Tarif? Webseiten laden eine gefühlte Ewigkeit, Filme ruckeln ständig, Video-Telefonate brechen...
Die neuesten Wireless Lan Produkte
Die 10 neuesten Wireless Lan Produkte Nachdem sich der 11g-Standard und damit die theoretische 54 MBit/s Bandbreite fest im WLAN-Markt etabl...

mehr Artikel

Grundwissen zum Stichwort Virtuelle Welten Grundwissen zum Stichwort "Virtuelle Welten" Virtuelle Welten bringen die meisten mit Computernetzwerken und modernen Computerspielen in 3D in Verbindung. Ganz falsch ist das nicht, denn die Spieleindustrie spielt eine große Rolle, wenn es darum geht, virtuelle Räume und neue Welten zu erschließen.  Ganzen Artikel...

Aktuelle Infos zum Roaming in der EU Aktuelle Infos zum Roaming in der EU   Im EU-Ausland fallen für das Telefonieren, Simsen und Surfen grundsätzlich die gleichen Kosten an wie zu Hause. Grundsätzlich deshalb, weil es ein paar Ausnahmen gibt. So ist zum Beispiel möglich, dass nicht das volle Datenvolumen zur Verfügung steht. Daneben fallen Sonderrufnummern oft nicht unter die Roaming-Regelung. Möglich ist auch, dass der Anbieter noch nicht auf die Kosten-Obergrenzen umgestellt hat, die seit Mai 2019 gelten. Wir haben aktuelle Infos zum Roaming in der EU zusammengestellt und klären die wichtigsten Fragen!  Ganzen Artikel...

Fachinformationen zu WPA2 Fachinformationen zu WPA2 Das Kürzel WPA2 steht für Wi-Fi Protected Access 2 und bezeichnet ein Verschlüsselungsverfahren für Funknetzwerke nach den WLan-Standards IEEE 802.11a, b, g und n. WPA2 basiert auf dem Advanced Encryption Standard, kurz AES, erfüllt die wesentlichen Funktionen des neuen Sicherheitsstandards IEEE 802.11i und ist der Nachfolger von WPA.   Ganzen Artikel...

Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt? Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt?   Der Internethandel boomt. Und verglichen mit einem Einkauf im stationären Handel, hat das Online-Shopping auch einige Vorteile. So ist die Auswahl im Internet deutlich größer und die Preise sind viel einfacher und besser miteinander vergleichbar.  Ganzen Artikel...



Was sind Social Bots? Was sind Social Bots? Wenn es um neue Begrifflichkeiten geht, ist US-Präsident Donald Trump oft nicht weit. Und auch wenn er den Begriff “Social Bots” weder erfunden noch geprägt hat, so ist diese Bezeichnung doch spätestens seit der Berichterstattung über den Präsidentschaftswahlkampf zwischen Trump und Hillary Clinton bekannt geworden.    Ganzen Artikel...