Was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt? Der Internethandel boomt. Und verglichen mit einem Einkauf im stationären Handel, hat das Online-Shopping auch einige Vorteile. So ist die Auswahl im Internet deutlich größer und die Preise sind viel einfacher und besser miteinander vergleichbar.
Außerdem kann der Internetnutzer ganz bequem von zu Hause aus auf Einkaufstour gehen. Er muss nicht auf Öffnungszeiten achten, spart sich den Weg ins Geschäft und die Suche nach einem Parkplatz und auch das lästige Anstehen an der Kasse entfällt. Die Ware wird bis an die Haustür geliefert und wenn der Nutzer von einem Produkt nicht überzeugt ist, kann er es problemlos wieder zurückschicken. Soweit zumindest die Theorie. In der Praxis klappt das virtuelle Einkaufen nicht immer ganz reibungslos. Bestellt der Nutzer etwas im Internet, verlässt er sich auf den Liefertermin, den der Händler angibt. Doch was tun, wenn die Online-Bestellung auf sich warten lässt? Kann der Händler den Liefertermin nicht einhalten, hat der Nutzer vier Möglichkeiten: 1. Warten. Grundsätzlich ist der Liefertermin Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen. Wenn der Online-Händler ein konkretes Datum oder einen bestimmten Zeitraum nennt, bis wann er die bestellte Ware liefert, muss er diese Zusage auch einhalten. Allerdings kann es eben passieren, dass sich die Lieferung verzögert. Möglich ist das zum Beispiel, wenn mehr Bestellungen eingehen, als der Händler im Lagerbestand hat und selbst nachordern muss. Oder wenn saisonbedingt die Einkäufe stark ansteigen und der Händler mit dem Abarbeiten der Aufträge kaum nachkommt. Natürlich mag es ärgerlich sein, wenn der Nutzer länger auf seine Bestellung warten muss, als gedacht. Andererseits ist es die einfachste Lösung, tatsächlich abzuwarten, bis der Händler (wieder) liefern kann. 2. Eine Frist für die Lieferung setzen. Möchte der Nutzer nicht tatenlos abwarten, kann er dem Online-Händler schriftlich eine angemessene Frist für die Lieferung setzen. Als angemessen gilt im Allgemeinen ein Zeitraum von 14 Tagen. Die Aufforderung, die Online-Bestellung bis zu einem bestimmten Stichtag zu liefern, lässt der Nutzer dem Händler am besten per Brief zukommen, den er per Einschreiben verschickt. Ein Fax mit einem qualifizierten Sendebericht kann eine Alternative sein. Durch diese Versandarten kann der Nutzer im Zweifel belegen, dass er eine Lieferfrist gesetzt hat und der Händler davon wusste. Verstreicht die Frist, ohne dass die Lieferung erfolgt ist, kann der Nutzer seine Bestellung stornieren und vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Zuge muss ihm der Händler das Geld erstatten, wenn der Nutzer die Ware bereits bezahlt hatte. Bei einem wirksamen Rücktritt ist der Kaufvertrag Geschichte. 3. Den Kaufvertrag widerrufen. Anders als bei einem Kauf im Laden vor Ort ist bei einem Kaufvertrag, den der Nutzer online geschlossen hat, grundsätzlich auch ein Widerruf möglich. Nur sehr wenige Online-Verträge sind von einem Widerruf ausgeschlossen. Das ist zum Beispiel bei Waren der Fall, die eigens für den Nutzer angefertigt werden. Für den Widerruf hat der Nutzer ab dem Erhalt der Bestellung 14 Tage Zeit. Liefert der Händler die Online-Bestellung nicht pünktlich und möchte sich der Nutzer so schnell wie möglich vom Kaufvertrag lösen, ist ein Widerruf oft sinnvoller als ein Rücktritt. Solange der Händler die Ware noch nicht losgeschickt hat, genügt es für den Widerruf, wenn der Nutzer den Händler darüber informiert, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Die meisten Händler stellen dafür sogar ein Formular zur Verfügung, das der Nutzer lediglich ausfüllen muss. Ist die Ware bereits unterwegs, möchte sie der Nutzer wegen der verspäteten Lieferung aber nicht mehr haben, kann er die Bestellung trotzdem widerrufen. Dazu muss er zum einen den Widerruf erklären und zum anderen die Ware zurückschicken. Je nach Warenwert und vertraglichen Vereinbarungen ist allerdings möglich, dass der Nutzer die Kosten für die Rücksendung übernehmen muss. Möchte der Nutzer die Ware nach wie vor haben und bei diesem Händler bleiben, sollte er mit einem Widerruf warten. Besser ist, wenn er dem Händler zunächst eine Frist für die Lieferung setzt. Erst wenn sich nach Ablauf der Frist nichts getan hat und der Nutzer dann nicht mehr länger warten möchte, kann er vom Vertrag zurücktreten oder ihn widerrufen. 4. Schadensersatz verlangen. Weil der Liefertermin ein Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen ist, kann der Nutzer unter Umständen Schadensersatz vom Händler verlangen. Dazu muss er dem Händler aber zunächst eine angemessene Lieferfrist setzen. Verstreicht diese Frist ohne Lieferung, kann der Nutzer das bestellte Produkt woanders kaufen. Muss er dort mehr bezahlen, kann er die Differenz als Schadensersatz von dem Online-Händler verlangen, bei dem er das Produkt ursprünglich bestellt hatte.
Allerdings ist dabei etwas Vorsicht geboten. So kann der Nutzer die Ware nicht einfach irgendwo zu einem völlig überzogenen Preis bestellen und dann fordern, dass der Händler die Mehrkosten übernimmt. Denn auch der Nutzer ist dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Bevor er Forderungen stellt, sollte er deshalb nach einem Angebot zu einem angemessenen Preis suchen. Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen: |