Die wichtigsten Änderungen im Bereich Internet und Kommunikation in 2014 Wie jedes Jahr bringt auch 2014 ein paar Neuerungen mit sich. So treten EU-weit neue Regeln beim Online-Shopping in Kraft. Die Handynutzung im Ausland wird künftig billiger, dafür muss etwas tiefer in die Tasche greifen, wer auf den guten, alten Brief setzt.
Hier die wichtigsten Änderungen im Bereich Internet und Kommunikation in 2014 in der Übersicht: Neue Regeln beim Einkauf übers InternetAb dem 13. Juni 2014 ändern sich einige Regeln beim Online-Shopping. Dann tritt nämlich eine neue Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft, die EU-weit gilt und von allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Dabei betreffen die Neuerungen folgende Punkte: · Widerrufsfrist. Ab Mitte Juni beträgt die Widerrufsfrist in allen EU-Ländern 14 Tage, gerechnet ab dem Erhalt der bestellten Ware. Bei Dienstleistungsverträgen, Downloadprodukten und ähnlichen Einkäufen beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsbeginn. Voraussetzung für den Fristbeginn ist aber, dass der Händler den Kunden über sein Widerrufsrecht informiert hat, beispielsweise durch eine entsprechende Widerrufsbelehrung. Erhält der Kunde keine Widerrufsbelehrung oder ist die Belehrung fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist um weitere zwölf Monate. Die maximale Widerrufsfrist beträgt somit 12 Monate und 14 Tage. Die bisherige Regelung, nach der das Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung zeitlich unbegrenzt besteht, gilt somit ab Mitte Juni nicht mehr. Diese Regelungen gelten für alle Produkte. Eine Ausnahme bilden nur versiegelte Gesundheits- und Hygieneartikel, die geöffnet wurden. Hier ist generell kein Widerruf möglich. · Widerrufserklärung. Bisher reichte es aus, die Ware rechtzeitig zurückzuschicken. Durch die Rücksendung der Ware erklärte der Kunde nämlich automatisch seinen Widerruf. Dies ist so ab dem 13. Juni 2014 nicht mehr möglich. Dann muss der Kunde ausdrücklich erklären, dass er den Vertrag widerruft. Dies ist möglich, indem der Kunde ein entsprechendes Widerspruchsformular ausfüllt oder indem er eine eigene Widerrufserklärung verfasst und diese per E-Mail, Fax oder Post an den Händler schickt. Der Händler wiederum muss unverzüglich bestätigen, dass er die Widerrufserklärung erhalten hat. · Kaufpreiserstattung. Um den Kaufpreis zu erstatten, hat der Händler ab dem 13. Juni 2014 maximal 14 Tage lang Zeit, gerechnet ab dem Tag des Widerrufs. Bislang musste er die Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen leisten. Sobald die Ware wieder beim Händler eingetroffen ist oder der Kunde die Rücksendung nachgewiesen hat, muss der Händler das Geld erstatten. · Versandkosten. Widerruft der Kunde den Vertrag, hat er ab dem Widerruf maximal 14 Tage lang Zeit, um die Ware an den Händler zurückzuschicken. Während der Händler bei einem Widerruf die Versandkosten für Lieferung, also den Versand der Ware zum Kunden, übernehmen muss, kann er die Kosten bei der Rücksendung auf den Kunden übertragen. Der Händler muss den Kunden aber vorab darüber informieren, dass der Kunde bei einer Rücksendung die Versandkosten trägt. Bislang galt in Deutschland die 40-Euro-Regelung. Demnach wurden Rücksendekosten für den Kunden fällig, wenn der Warewert unter 40 Euro lag. Ab einem Warenwert von 40 Euro ging eine Rücksendung auf Kosten des Händlers. Diese 40-Euro-Regelung fällt ab dem 13. Juni weg. Der Händler kann die Rücksendekosten ab dann unabhängig vom Warenwert an den Kunden weitergeben. · Voreinstellungen im Warenkorb. Immer wieder finden sich Voreinstellungen bei den virtuellen Warenkörben, durch die der Kunde Zusatzleistungen wie beispielsweise Garantieverlängerungen oder Versicherungen mitkauft. Sieht der Kunde nicht richtig hin und entfernt das entsprechende Produkt nicht aus dem Warenkorb, kauft er es mit. Derartige Voreinstellungen sind in Zukunft nicht mehr erlaubt. Bleiben die voreingestellten Zusatzangebote trotzdem im virtuellen Warenkorb, muss der Kunde die Kosten dafür nicht bezahlen. · Kundenhotline. Auch in Zukunft müssen Händler keine Kundenhotline einrichten, über die sie für Kunden telefonisch erreichbar sind. Bietet ein Händler eine Kundenhotline an, darf der Anruf nur mit den normalen Telefongebühren zu Buche schlagen. Hotlines mit teuren 0900- oder 0180-Vorwahlen sind nicht zulässig. Die Handynutzung im Ausland wird billigerAb dem 01. Juli 2014 gilt eine EU-Verordnung, durch die die Preise für Handytelefonate, SMS und die Internetnutzung in EU-Ländern sinken. Wer aus dem EU-Ausland nach Deutschland anruft, muss dann maximal 23 Cent pro Minute bezahlen. Wer aus der Heimat angerufen wird, bezahlt höchstens 6 Cent pro Minute. Eine SMS schlägt mit 7 Cent zu Buche, pro Megabyte Datenvolumen bei der Internetnutzung werden maximal 24 Cent fällig. Außerdem müssen die Telefonanbieter künftig ermöglichen, dass ihre Kunden im EU-Ausland auch andere Gesellschaften nutzen können. So muss es ab dem 01. Juli 2014 möglich sein, den Roaming-Anbieter jederzeit, kostenlos und unter Beibehaltung der eigenen Handynummer zu wechseln. Briefe und Päckchen werden teurerZum Jahresanfang hat die Post das Porto bei einigen Produkten erhöht. Standardbriefe bis 20 Gramm kosten ab dem 01. Januar 2014 60 Cent, bisher waren es 58 Cent. Einschreiben kosten jetzt 2,15 Euro, für Einwurfeinschreiben werden 1,80 Euro fällig. Während der Preis bei Päckchen bis 2 Kilo gleich bleibt, erhöht sich der Preis für Pakete um 9 Cent. Ein 10kg-Paket beispielsweise kostet somit in den Filialen nicht mehr 6,90 Euro sondern 6,99 Euro. Wer noch alte Briefmarken zu Hause hat, erhält in den Filialen vor Ort und im Internet entsprechende Ergänzungsmarken, so dass die alten Briefmarken noch aufgebraucht werden können. Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen: Thema: Änderungen bei Internet und Kommunikation in 2014 |