Die 3 größten Stolperfallen beim Online-Shopping im Ausland Im Internet auf Shopping-Tour zu gehen, bietet unbestritten eine ganze Reihe von Vorteilen: Das Angebot ist riesig, die lästige Suche nach einem Parkplatz entfällt, Gedränge in viel zu engen Gängen und lange Schlangen an der Kasse gibt es nicht, die Shops haben rund um die Uhr geöffnet und die Ware wird auch noch ganz bequem bis an die Haustür geliefert.
Hinzu kommt die Chance, echte Schnäppchen zu ergattern, denn so mancher Artikel ist im Ausland deutlich günstiger zu haben als hierzulande. Allerdings kann es durchaus passieren, dass die Freude nur recht kurz währt, nämlich dann, wenn sich das Schnäppchen aus dem Ausland zum kostenintensiven Ärgernis entwickelt. Um dies zu vermeiden, sollten Online-Shopper nicht nur auf den Preis schauen, sondern gut durchrechnen, ob sich der Einkauf am Ende tatsächlich lohnt. Aber wo lauern denn mögliche Fallstricke? Hier die 3 größten Stolperfallen beim Online-Shopping im Ausland auf einen Blick:
1. Stolperfalle: die VersandkostenBei Einkäufen im Internet übernimmt meist der Kunde die Versandkosten. Während die Versandkosten in Deutschland nicht allzu hoch sind, kann dies bei Einkäufen im Ausland schon ganz anders aussehen. Vor dem Klick auf den Bestell-Button sollte der Kunde daher erst einmal prüfen, wie teuer der Versand nach Deutschland ist. Finden sich keine Angaben zu den Versandkosten auf der Seite oder lässt sich die konkrete Höhe für Deutschland als Zielland nicht ermitteln, ist der Kunde gut beraten, wenn er im Vorfeld nachfragt. Viele Online-Händler arbeiten mit bestimmten Paketdiensten zusammen. Dadurch erhalten sie Rabatte, die sie an ihre Kunden weitergeben können. In Deutschland und innerhalb der EU halten sich die Versandkosten deshalb meist in Grenzen. Entschließt sich der Kunde aber später dazu, die Ware zurückzuschicken, kann er eine böse Überraschung erleben, denn die Versandrabatte gelten bei Rücksendungen nicht. Bei Bestellungen außerhalb Europas kann es noch etwas komplizierter und auch deutlich teurer werden. So bieten beispielsweise einige US-Shops nur den Versand innerhalb der Vereinigten Staaten an. Der Kunde kann die Ware trotzdem kaufen und in Deutschland in Empfang nehmen. Dafür muss er dann jedoch einen sogenannten Weiterleitungsdienst in Anspruch nehmen. Der Anbieter kümmert sich in diesem Fall um den Transport außerhalb der USA und liefert die Bestellung an die Adresse des Kunden. Für ein mittelgroßes Paket können dafür allerdings schnell Zusatzkosten von rund 100 Euro auf den Kunden zukommen. 2. Stolperfalle: die Steuern und der ZollInnerhalb der EU gilt prinzipiell grenzenloser Warenverkehr. Dadurch fallen bei der Einfuhr von Waren in den meisten Fällen keine Abgaben an. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. So müssen beispielsweise auch innerhalb der EU Verbrauchssteuern für Kaffee, Spirituosen und Tabakwaren bezahlt werden. Spätestens wenn die Sendung im Rahmen der routinemäßigen Stichproben kontrolliert wird, bittet der Zoll den Empfänger somit zur Kasse. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass es - anders als beim Shopping vor Ort - beim Versand der Ware grundsätzlich keine Freigrenzen gibt. Höhere Abgaben können fällig werden, wenn die Ware aus einem Nicht-EU-Land geliefert wird. Hier bleibt die Bestellung nämlich nur dann abgabenfrei, wenn der Wert des Pakets die Grenze von 22 Euro nicht übersteigt. Andernfalls wird für jede Lieferung, die in die EU eingeführt wird, die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese beläuft sich meist auf 19 Prozent. Wichtig zu wissen ist, dass bei der Berechnung nicht nur der Kaufpreis berücksichtigt wird. Stattdessen wird der Gesamtwert, also Kaufpreis plus Versandkosten, zugrunde gelegt. Beträgt der Wert des Pakets über 150 Euro, wird neben der Einfuhrumsatzsteuer zusätzlich noch der Einfuhrzoll erhoben. Wie hoch die Zollgebühren ausfallen, hängt davon ab, welche Produkte sich in dem Paket befinden. Bei Textilien beispielsweise wird Einfuhrzoll in Höhe von 12 Prozent erhoben. Die Sätze für die einzelnen Produktkategorien und Infos zu weiteren Regelungen rund um Online-Käufe mit Versand aus dem Ausland stellt der Zoll auf seiner Internetseite zur Verfügung. 3. Stolperfalle: Umtausch und Gewährleistung Manchmal entspricht die Ware nicht den Erwartungen, manchmal kommt ein Produkt auch beschädigt beim Kunden an oder weist einen Mangel auf. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Ware wieder einzupacken und dem Händler zurückzuschicken. Was innerhalb Deutschlands schon jetzt meist problemlos funktioniert, wird bald auch innerhalb der EU ohne größere Schwierigkeiten möglich sein. Die EU hat nämlich eine neue Richtlinie vereinbart, die die grenzüberschreitenden Rechte von Verbrauchern regelt. Demnach wird ein Kunde künftig jede Online-Bestellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen können, unabhängig davon, aus welchem EU-Land die Ware stammt. Zusammen mit einer schriftlichen Widerrufserklärung wird er die bestellte Ware also einfach wieder an den Online-Händler zurückschicken können. Bislang sind die Widerrufsfristen in den EU-Ländern unterschiedlich geregelt und die Mitgliedsstaaten müssen die EU-Richtlinie erst noch in nationales Recht umwandeln. Dies muss bis zum 13.12.2013 erledigt sein und die neuen Regelungen finden dann bei Verträgen ab dem 13.06.2014 Anwendung. Die Gewährleistung ist schon jetzt europaweit einheitlich geregelt. Ist eine Ware beschädigt oder mangelhaft, kann der Kunde von seinem Gewährleistungsanspruch Gebrauch machen und zwei Jahre lang eine Reparatur oder den Austausch verlangen. Sollten juristischen Schritte notwendig werden, bleibt es dem Kunden überlassen, ob er in dem Land des Onlinehändlers oder hierzulande Klage vor Gericht erhebt. So zumindest hat es der Europäische Gerichtshof entschieden (EuGH, Az. C-190/11). In der Praxis stellt sich die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen über Ländergrenzen hinweg jedoch oft recht schwierig dar. Deshalb sind Kunden gut beraten, wenn sie den ausländischen Online-Shop vor einer Bestellung genau unter die Lupe nehmen. Sind beispielsweise die Kontaktdaten unvollständig, ist Vorsicht geboten. Dies gilt übrigens ganz besonders für Online-Shops außerhalb der EU. Besteht zwischen Deutschland und dem Land, in dem der Händler sitzt, nämlich kein bilaterales Abkommen, gilt nicht deutsches oder europäisches Recht. Stattdessen finden dann die Gesetze des entsprechenden Landes Anwendung. Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen: Thema: Stolperfallen beim Online-Shopping im Ausland |