Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018

Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018 

Allzu viel tut sich in Sachen Internet und Fernsehen im Jahr 2018 zwar nicht. Zwei Neuerungen gibt es dann aber doch. So wird es ab dem Frühjahr möglich sein, kostenpflichtige Streaming-Dienste auch im EU-Ausland zu nutzen. Außerdem geht die Umstellung auf DVBT-2 weiter. Was das konkret bedeutet, erklären wir im Folgenden.

 

 

Kein Geoblocking beim kostenpflichtigen Streamen

Ob Filme und Serien, Sport, Musik, Videospiele oder eBooks: Ab dem 20. März können kostenpflichtige Streaming-Dienste auch im EU-Ausland abgerufen werden. Bislang ist eine solche Nutzung durch Ländersperren blockiert. Allerdings können die Online-Abodienste nur bei vorübergehenden Aufenthalten genutzt werden. Und der Anbieter des Streaming-Dienstes muss im Vorfeld überprüfen, in welchem Land der Nutzer seinen Wohnsitz hat.

Wenn der Nutzer im Urlaub ist und dort seine Lieblingsserie, einen Film oder eine Sportübertragung über einen kostenpflichtigen Streaming-Dienst anschauen möchte, erscheint oft die Meldung “Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar!” Hintergrund hierzu ist, dass im Urheberrecht das Territorialitätsprinzip gilt. Damit der Streaming-Dienst die Medieninhalte nutzen kann, muss er sich deshalb bei den Rechteinhabern Lizenzen für jedes einzelne Land einholen.

Wo sich der Nutzer aufhält, kann der Anbieter des Streaming-Dienstes anhand der IP-Adresse nachvollziehen. Und wenn der Nutzer nun im Ausland Urlaub macht und an seinem Urlaubsort ein Angebot abruft, das nur für den deutschen Markt lizenziert ist, greift die Ländersperre. Diese Technik wird auch Geoblocking genannt und verhindert, dass Medieninhalte in einem Land, für das der Anbieter des Abodienstes keine Lizenz hat, abgerufen werden können.

Damit soll ab dem 20. März 2018 Schluss sein.Schon im Mai 2017 hatte das Europäische Parlament eine sogenannte Portabilitätsverordnung verabschiedet. Damit wurde zwar das Urheberrecht nicht abgeändert. Aber im Rahmen der Verordnung wurde festgelegt, dass bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland die Nutzung von kostenpflichtigen Streaming-Diensten wie eine Nutzung im Wohnsitzland behandelt wird. Der Anbieter muss dem Nutzer dadurch das gleiche Angebot zur Verfügung stellen, das der Nutzer auch zu Hause, in seinem Heimatland abrufen könnte. Eine konkrete Definition davon, was als vorübergehender Aufenthalt anzusehen ist, enthält die Verordnung nicht.

Bei einem normalen Urlaub oder einem mehrwöchigen Auslandaufenthalt aus schulischen oder beruflichen Gründen sollte es aber keine Probleme geben. Damit der Anbieter des Streaming-Dienstes überprüfen kann, wo der Nutzer wohnt und wo er sich aufhält, kann der Anbieter beim Vertragsabschluss und bei einer Vertragsverlängerung Angaben wie den Wohnsitz, die Kreditkartennummer und die IP-Adressen von Geräten, über die die Dienste abgerufen werden, abfragen. Klare Regelungen gibt es außerdem, was die Kosten angeht. So darf der Anbieter für die Nutzung des Streaming-Dienstes im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung stellen.

Aber: Die Neuregelungen beziehen sich ausschließlich auf kostenpflichtige Medieninhalte. Für Inhalte, die wie beispielsweise die Mediatheken von Fernseh- und Rundfunksendern kostenlos im Internet abgerufen werden können, gilt die EU-Verordnung nicht.      

 

Die Umstellung auf DVB-T2 geht weiter

Beim Fernsehempfang per Antenne wurde bereits mit der Umstellung auf die Technik DVB-T2 begonnen. Und im Jahr 2018 sind weitere Sendegebiete an der Reihe. Durch die Umstellung auf die neue Technik soll zum einen die Anpassung an moderne, große Flachbildfernseher und eine Bildqualität in HD erreicht werden. Zum anderen soll ein neues Kompressionsverfahren namens HEVC dazu führen, dass mehr Programme empfangen werden können.

Abhängig vom Standort des Senders werden nach der Umstellung über DVB-T2 entweder nur die öffentlich-rechtlichen Sender oder ein Komplettpaket aus den öffentlich-rechtlichen Sendern und den verschlüsselten, kostenpflichtigen Privatsendern ausgestrahlt. Der Vorläufer der Technik, das DVB-T, wird gleichzeitig abgeschaltet. Einen parallelen Betrieb von beiden Techniken wird es nicht geben. Wenn der Nutzer per Antenne Fernsehen schaut, muss er sich also neue Empfangstechnik zulegen. Andernfalls bleibt der Fernsehbildschirm schwarz.

Bis zum Frühjahr 2019 soll die Umstellung auf DVB-T2 abgeschlossen sein. Der Vorgänger DVB-T ist dann Geschichte. Allerdings gibt es einige Regionen in Deutschland, in denen zwar die Abschaltung des alten DVB-T-Signals, aber gar keine Umstellung auf DVB-T2 erfolgt. Dort ist dann gar kein Fernsehempfang per Antenne mehr möglich. Ein Software-Update, durch das der bisherige DVB-T-Empfänger nach der Umstellung auf DVB-T2 auch weiterhin genutzt werden kann, gibt es nicht. Stattdessen muss sich der Nutzer neue Empfangsgeräte besorgen.

Eine Möglichkeit hierbei ist eine einfache DVB-T2 Set-Top-Box. Sie ist kostengünstig erhältlich und es fallen nur einmalig die Anschaffungskosten an. Allerdings können damit nur die unverschlüsselten, öffentlich-rechtlichen Sender empfangen werden. Möchte der Nutzer auch die Privatsender sehen, braucht er eine Set-Top-Box mit einem eingebauten Entschlüsselungsmodul. Eine solche Box ist mit dem Logo “freenet-TV” gekennzeichnet und schlägt pro Gerät und Jahr mit etwa 70 Euro zu Buche.

Hat der Nutzer einen Flachbildfernseher oder eine Set-Top-Box, die das Logo “DVB-T2-HD” tragen, kann er damit die öffentlich-rechtlichen Sender ebenfalls empfangen. Damit er auch die Privatsender schauen kann, braucht er als Ergänzung dann aber noch ein Modul namens CI+. Dieses Modul kostet um die 80 Euro.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

  • Die neuen Regelungen zur Störerhaftung
  • Die größten Meilensteine in der Geschichte der Browser
  • Digitale Spracherkennung - was Nutzer bedenken sollten
  • Keine Pop-Up-Werbung auf dem Smartphone - so geht's
  • Wie lässt sich die Geschwindigkeit des Internetanschlusses prüfen?
  • Wissenswertes zum "Single-Sign-On"
  • Aktuelle Tipps zum Kauf von Spielekonsolen
  • Thema: Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018

     
    < Prev   Next >

    Anzeige

    PDF-Download

    PDF Anleitungen

    IT & Internet

    Kauftipps fuer WLan-Router
    Kauftipps für WLan-Router Um nicht nur vom Schreibtisch aus surfen zu können, sondern auch von beispielsweise der Couch oder dem B...
    Wie funktioniert der Kauf von E-Books?
    Wie funktioniert der Kauf von E-Books? Viele lesen zwar gerne Bücher, aber nicht jeder hat Platz für eine große Bibliothek....
    Online-Shopping: Lohnen sich Versand-Flatrates?
    Online-Shopping: Lohnen sich Versand-Flatrates? Das Internet hat sich zu einer sehr beliebten Einkaufsplattform entwickelt. Statt durch die...
    Peer-to-Peer WLan
    Infos zum Peer-to-Peer WLan Ein WLan-Netzwerk kann in unterschiedlichen Betriebsmodi betrieben werden. In den meisten Fällen wird der I...
    Was ist eigentlich ein Webserver? 2. Teil
    Was ist eigentlich ein Webserver? 2. Teil Beim Webserver handelt es sich um einen Rechner oder ein Computerprogramm, das Inhalte üb...

    mehr Artikel

    Was bedeutet die Abschaltung des UMTS-Netzes fürs Smartphone? Was bedeutet die Abschaltung des UMTS-Netzes fürs Smartphone?   Viele Mobilfunkkunden wurden oder werden von ihrem Anbieter darüber informiert, dass das UMTS-Netz in Deutschland abgeschaltet wird. Gleichzeitig werden sie darauf hingewiesen, dass sie überprüfen sollen, ob ihr Handy oder Smartphone LTE unterstützt. Denn wenn das Endgerät oder der Vertrag die von Nutzung von LTE nicht ermöglicht, wird das mobile Internet künftig wesentlich langsamer. Doch was bedeutet die Abschaltung des UMTS-Netzes fürs Smartphone konkret? Und was sollten Mobilfunkkunden unternehmen? Wir klären auf!    Ganzen Artikel...

    Wie die WLan-Reichweite erhoehen? Wie lässt sich die WLan-Reichweite erhöhen? Viele WLan-Nutzer stellen sich die Frage, wie sich die WLan-Reichweite erhöhen lässt. Um die Reichweite erhöhen zu können, muss zunächst bekannt sein, welche Faktoren Einfluss auf die WLan-Reichweite nehmen. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesen Faktoren um die Antenne und um die Störfaktoren.   Ganzen Artikel...

    Die wichtigsten Tipps fuer ein sicheres iPhone Die wichtigsten Tipps für ein sicheres iPhone Für die einen ist das iPhone ein praktisches und bequemes Arbeitsmittel, für die anderen ist es ein angesagtes Medium, das Nutzen und Spaß auf ideale Art und Weise miteinander kombiniert. Das Thema Sicherheit wird jedoch häufig nur recht stiefmütterlich behandelt und das, obwohl auf dem Smartphone üblicherweise sehr sensible Daten abgelegt sind. So sind meist neben wichtigen Kontakten, persönlichen Terminen und Notizen sowie privaten oder geschäftlichen Mails auch zahlreiche Apps gespeichert.    Ganzen Artikel...

    7 Fragen zum Mobilfunkstandard 5G 7 Fragen zum Mobilfunkstandard 5G   Im Zusammenhang mit dem Mobilfunk führt schon seit einiger Zeit kein Weg mehr am sogenannten 5G vorbei. Doch wofür steht die Abkürzung? Wie verbreitet ist der Mobilfunkstandard in Deutschland? Welche Vorteile bietet er? Und wer kann 5G nutzen? Wir beantworten sieben Fragen zum Mobilfunkstandard 5G!   1. Was genau ist 5G? Momentan erfolgt die beste Datenübertragung in Deutschland noch im Bereich 4G, auch bekannt als LTE. Doch die Zukunft liegt im Mobilfunkstandard 5G. Er ist seit Juli 2019 in mehreren deutschen Städten verfügbar und wird seitdem konstant ausgebaut. Das Ziel ist, dass bis 2025 99 Prozent der Fläche mit 5G versorgt werden sollen.  Ganzen Artikel...



    Was macht ein Social-Media-Manager? Was macht ein Social-Media-Manager?   Früher war Social Media ein netter Zeitvertreib in der Freizeit. Doch das ist längst vorbei. Heute werden die Plattformen nicht mehr nur privat, sondern auch zu geschäftlichen Zwecken genutzt. Und so ist praktisch jedes Unternehmen neben der Online-Präsenz über die Homepage auch in den sozialen Medien aktiv. Eine Folge davon ist, dass regelmäßig weitere Arbeitsplätze entstehen. Sie finden sich teils im IT-Bereich, teils aber auch in der Marketing-Abteilung oder in anderen Unternehmensbereichen. Und es gibt sogar ganz neue Berufe. Einer davon ist der Social-Media-Manager.  Ganzen Artikel...