Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Fragen und Antworten zum künftigen Rundfunkbeitrag

Die wichtigsten Fragen und Antworten

zum künftigen Rundfunkbeitrag 

Die Rundfunkgebühren, die die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Rechnung stellt, sind regelmäßig Stoff für hitzige Diskussionen.

Aber auch wenn sich viele darüber ärgern, muss zunächst einmal jeder, der einen Fernseher, ein Radio, ein Smartphone, einen internetfähigen Computer oder ein anderes Rundfunkgerät hat, Rundfunkgebühren bezahlen.

 

 

Wer dabei erwischt wird, dass er seine Geräte nicht angemeldet hat, hat eine Ordnungswidrigkeit begangen und muss nicht nur mit einer Nachzahlung der Gebühren, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann allerdings eine Befreiung von der Gebührenpflicht beantragt werden und in bestimmten Fällen kommt auch eine Abmeldung in Frage, wobei sich diese in der Praxis oft als recht schwierig erweist.

Nun steht aber eine Reform der Rundfunkgebühren an. Die derzeitigen Regelungen sind nur noch bis zum 31.12.2012 gültig. Ab Januar 2013 tritt der neue Rundfunkbeitrag an die Stelle der bisherigen Rundfunkgebühren und bringt einige Änderungen mit sich.

 

Welche dies sind, erklärt die folgende Übersicht
mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum künftigen Rundfunkbeitrag:
  
 

 

Was ist der größte Unterschied zwischen den bisherigen Rundfunkgebühren

und dem neuen Rundfunkbeitrag?

Bisher werden die Rundfunkgebühren geräteabhängig erhoben. Für ein Radio, ein Smartphone oder einen internetfähigen Computer wird bislang eine monatliche Grundgebühr von 5,76 Euro fällig. Wer ein Fernsehgerät besitzt, muss 17,98 Euro pro Monat bezahlen. Diese 17,98 Euro sind gleichzeitig aber auch der Höchstbeitrag. Selbst wenn neben dem Fernsehgerät noch andere Rundfunkgeräte vorhanden sind, bleibt es somit bei den 17,98 Euro als Monatsgebühr. Allerdings gilt diese Gebührenpflicht für jeden, der volljährig ist und ein eigenes Einkommen erzielt.

In Wohngemeinschaften, nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder Familien mit erwachsenen Kindern kommt es daher recht häufig zu Mehrfachbelastungen. Der neue Rundfunkbeitrag wird nun nicht mehr geräteabhängig erhoben, sondern ab 2013 wird für jede Wohnung ein pauschaler Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro in Rechnung gestellt.

Diese 17,98 Euro werden unabhängig davon fällig, wie viele Personen in der Wohnung wohnen und welche Geräte in welcher Anzahl vorhanden sind. Das bedeutet, der neue Rundfunkbeitrag deckt alle Geräte in der Wohnung und in privat genutzten Fahrzeugen ab. Als Wohnung gilt dabei jede bewohnte oder bewohnbare Einheit mit eigenem Eingang. Neben der Hauptwohnung wird der Rundfunkbeitrag daher auch für eine Zweitwohnung oder eine Ferienwohnung fällig, für Lauben in Kleingartenanlagen hingegen nicht.

Welche Vor- und Nachteile hat der neue Rundfunkbeitrag?

Der neue Rundfunkbeitrag versteht sich als eine Art Solidarmodell, durch das sich alle an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots beteiligen.

Der Rundfunkbeitrag wird somit für die Möglichkeit fällig, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot zu Informations-, Unterhaltungs- und Bildungszwecken nutzen zu können. Ob diese Möglichkeit aber auch tatsächlich genutzt wird und ob dies über ein Fernsehgerät, ein Radio, einen Computer, ein Smartphone oder ein anderes Gerät erfolgt, spielt dabei keine Rolle.

Für jede Wohnung wird dann einmal der monatliche Rundfunkbeitrag fällig. Dafür bezahlt ein Bewohner diesen Beitrag und damit sind die Gebühren für alle anderen Bewohner dieser Wohnung und alle vorhandenen Geräte abgegolten. Von dieser neuen Regelung profitieren vor allem Wohngemeinschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Familien mit erwachsenen Kindern, denn Mehrfachbelastungen wird es nicht mehr geben.

Nachteilig ist diese Regelung allerdings für diejenigen, die gar keine Rundfunkgeräte besitzen oder nur über einen Computer oder ein Radio, aber nicht über einen Fernseher verfügen. Während sie nämlich bislang keine oder nur die geringere Grundgebühr bezahlten mussten, müssen sie ab 2013 wie alle anderen den pauschalen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Wohnung bezahlen.

Da der Rundfunkbeitrag pauschal für jede Wohnung fällig wird, ist auch eine Abmeldung von der GEZ praktisch nicht mehr möglich. 

 

Welche Änderungen kommen auf Unternehmen und Institutionen zu?

Genauso wie in Privathaushalten werden auch bei Unternehmen und Institutionen künftig keine geräteabhängigen Rundfunkgebühren mehr erhoben.

Stattdessen wird der neue Rundfunkbeitrag nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigen und der Fahrzeuge gestaffelt. Dadurch zahlen Kleinstunternehmen und kleine Betriebe niedrigere Beiträge als große Konzerne. Die Beitragshöhe staffelt sich dabei in zehn Stufen.

Während Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigen 5,99 Euro pro Monat bezahlen müssen, werden für Betriebe mit neun bis 19 Beschäftigen 17,98 Euro fällig. Der höchste Beitragssatz beträgt 3.236,40 Euro und wird ab 20.000 Beschäftigten erhoben.   

 

Wie erfolgt die Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag?

Prinzipiell wird davon ausgegangen, dass alle diejenigen, die bisher Rundfunkgebühren bezahlen, in Zukunft auch den neuen Rundfunkbeitrag bezahlen werden. Aus diesem Grund werden die bisher erhobenen Rundfunkgebühren automatisch auf den neuen Rundfunkbeitrag umgestellt.

Diejenigen, die ab 2013 niedrigere Beiträge bezahlen müssen, müssen allerdings selbst aktiv werden und die GEZ entsprechend informieren. Wer also in einer WG, einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder noch bei seinen Eltern wohnt, aber bereits ein eigenes Einkommen hat, und bislang separate Gebühren für seine Geräte bezahlt, muss der GEZ mitteilen, wer ab 2013 den Rundfunkbeitrag für die Wohnung entrichtet.

Unternehmen, Verbänden und Institutionen hingegen wird, sofern nicht schon geschehen, ein Fragebogen zugeschickt, auf dessen Grundlage die Beitragshöhe dann berechnet wird.  

 

Wer kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen?

Die Idee des neuen Gebührenmodells ist, dass sich alle unabhängig von ihrem konkreten Nutzungsverhalten an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots beteiligen. Allerdings ist es nach wie vor möglich, eine Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

So können diejenigen eine Befreiung beantragen, die staatliche Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen. Außerdem können Studenten und Azubis, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten, einen Antrag auf Befreiung stellen. Daneben kann eine Befreiung beantragt werden, wenn der Bezug von Sozialleistungen nicht bewilligt wird, weil das Einkommen die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro übersteigt.

Für einen Antrag muss das Antragsformular der GEZ ausgefüllt und zusammen mit einem aktuellen Bescheid als Nachweis eingereicht werden. Menschen mit Behinderung können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Anders als bislang müssen nämlich künftig auch behinderte Menschen unter Umständen den Rundfunkbeitrag bezahlen.

Begründet wird dies damit, dass das barrierefreie Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender zunehmend ausgebaut wird, wovon eben insbesondere Menschen mit Behinderung profitieren. Durch ihren Beitrag sollen sich behinderte Menschen an diesem Ausbau beteiligen, wobei hierfür auf Antrag ein reduzierter Beitrag von 5,99 Euro pro Monat erhoben wird. Taubblinde Menschen, Empfänger von Blindenhilfe und Menschen mit Behinderung, die staatliche Sozialleistungen erhalten, können sich aber nach wie vor vollständig von der Beitragszahlung befreien lassen.

 

Mehr Tipps und Ratgeber zu WLan und Internet:

Thema: Die wichtigsten Fragen und Antworten
zum künftigen Rundfunkbeitrag

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Als Programmierer arbeiten - Infos und Tipps, 2. Teil
Als Programmierer arbeiten - Infos und Tipps, 2. Teil Die Digitalisierung ist ein großes Thema unserer Zeit und Computer gehö...
6 Tipps, wie der Smartphone-Akku länger durchhält
6 Tipps, wie der Smartphone-Akku länger durchhält Kaum aufgeladen und schon wieder fast leer: Viele Smartphone-Nutzer wü...
Die 5 wichtigsten Fragen zu DVB-T2
Die 5 wichtigsten Fragen zu DVB-T2Ende März 2017 wurde das bisherige Antennenfernsehen im Standard DVB-T in vielen Regionen abgeschalte...
Aktuelle Tipps zum Kauf von Spielekonsolen
Aktuelle Tipps zum Kauf von SpielekonsolenVon Sport bis Karaoke und von Strategie bis Action: Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass...
Cybermobbing - Infos und Schutzmaßnahmen
Cybermobbing - Infos und Schutzmaßnahmen Von dem Phänomen Cybermobbing sind immer mehr Menschen betroffen. Dieser Beitrag erkl&au...

mehr Artikel

Übersicht zu den aktuellen Roaming-Kosten Übersicht zu den aktuellen Roaming-Kosten Für viele gehören das Smartphone oder der Tablet-PC mittlerweile genauso selbstverständlich in den Urlaubskoffer wie die Kleidung, die Badesachen und die Sonnenmilch. Inzwischen ist die Nutzung fremder Netze auch kein ganz so teures Vergnügen mehr. Zumindest innerhalb der EU sind die Preise nämlich deutlich gesunken. Doch trotzdem kann die Rechnung noch recht happig ausfallen.   Ganzen Artikel...

Fragen und Antworten zum künftigen Rundfunkbeitrag Die wichtigsten Fragen und Antworten zum künftigen Rundfunkbeitrag Die Rundfunkgebühren, die die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Rechnung stellt, sind regelmäßig Stoff für hitzige Diskussionen. Aber auch wenn sich viele darüber ärgern, muss zunächst einmal jeder, der einen Fernseher, ein Radio, ein Smartphone, einen internetfähigen Computer oder ein anderes Rundfunkgerät hat, Rundfunkgebühren bezahlen.    Ganzen Artikel...

6 Tipps für ein augenfreundliches Arbeiten am Bildschirm 6 Tipps für ein augenfreundliches Arbeiten am Bildschirm In fast allen Berufen ist das Arbeiten am Computer mittlerweile Teil des Tagesgeschäfts. In den Pausen und unterwegs fällt der Blick regelmäßig aufs Smartphone. Und nach Feierabend geht es am PC weiter, beispielsweise um E-Mails abzurufen, Bankgeschäfte online zu erledigen, einfach nur so im Internet zu surfen oder Spiele zu spielen.    Ganzen Artikel...

6 digitale Trends für 2021 6 digitale Trends für 2021   2020 war ein seltsames und schwieriges Jahr. Es brachte Herausforderungen mit sich, die viele so bis dahin nicht kannten. Schwachstellen wurden sehr deutlich sichtbar und Umbrüche wurden notwendig. Andererseits bot 2020 die große Chance, bestehende Muster zu hinterfragen und sich neu zu orientieren. Unternehmen blieb nichts anderes übrig, als die viel beschworene Digitalisierung voranzubringen. Die Ausnahmesituation im Jahr 2020 führte dazu, dass digitale Projekte, die die Betriebe teils schon lange vor sich hergeschoben, angepackt und umgesetzt wurden. Viele Effekte, die sich 2020 gezeigt haben, werden erhalten bleiben. Mit Blick auf die Zukunft gilt es deshalb, weiterzudenken und auf die Schnelle entwickelte Notlösungen auf ein solides Fundament zu stellen. Wir zeigen sechs digitale Trends, die sich für 2021 abzeichnen.  Ganzen Artikel...



Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann und wie er beantragt wird Telefon, Handy und Internet gehören heute zum normalen Lebensstandard dazu. Es ist nahezu selbstverständlich, zu Hause per Festnetz und unterwegs per Mobilfunk erreichbar zu sein und bereits im Kindergarten, spätestens aber in der Schule sammeln Kinder erste Erfahrungen mit dem Computer.   Ganzen Artikel...