Weltweit shoppen - die wichtigsten Infos über Zoll, Steuern und Bezahlmöglichkeiten beim Online-Einkauf im Ausland Das Internet hat sich zu einer sehr beliebten Einkaufsplattform entwickelt. Schließlich ermöglicht das weltweite Netz, ganz bequem von zu Hause aus und mit dem heimischen Rechner auf virtuelle Shoppingtour zu gehen. Dabei steht nicht nur ein riesiges Warenangebot zur Verfügung und die Preise können bequem miteinander verglichen werden, sondern die Online-Shops haben auch rund um die Uhr geöffnet.
Zudem können Waren, die es in Deutschland nicht gibt oder die in anderen Ländern günstiger erhältlich sind, ebenfalls ganz bequem eingekauft werden. Allerdings hat das weltweite Shoppen auch seine Tücken. So kann es nicht nur Probleme geben, wenn die gekaufte Ware nicht den Erwartungen entspricht oder erst gar nicht ankommt, sondern auch die Lieferkosten können deutlich höher ausfallen als erwartet. Zudem können weitere Zusatzkosten anfallen, etwa im Hinblick auf Zoll und Steuern oder im Zusammenhang mit der Bezahlung.
Worauf es daher beim weltweiten Online-Shopping zu achten gilt, erklärt die folgende Übersicht:
Die wichtigsten Infos über Zoll und Steuern beim Online-Einkauf im Ausland Es gibt Waren, die in Deutschland nicht erhältlich sind oder hierzulande zu deutlich höheren Preisen angeboten werden als im Ausland. Dank Internet ist es problemlos möglich, solche Artikel über die Landesgrenzen hinweg einzukaufen. Allerdings übersehen viele, dass das Schnäppchen letztlich teurer werden kann als ursprünglich gedacht, nämlich dann, wenn zum Kaufpreis und den Lieferkosten auch noch Zoll- und Einführgebühren hinzukommen. Vergleichsweise unkompliziert gestaltet sich das Online-Shopping dabei innerhalb der EU. So dürfen fast alle Waren, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, zollfrei aus einem EU-Land nach Deutschland eingeführt werden. Ausnahmen gelten lediglich für Artikel, die der Verbrauchssteuer unterliegen. Zu diesen Artikeln gehören beispielsweise Tabakwaren, Kaffee und alkoholische Getränke. Die Freigrenzen, die es gibt, wenn solche Waren von einem Auslandaufenthalt persönlich mitgebracht werden, gelten bei einer Einfuhr per Paketversand nicht. Andere Zoll- und Einfuhrgebühren fallen innerhalb der EU aber normalerweise nicht an. Etwas komplizierter wird es allerdings, wenn tatsächlich weltweit eingekauft wird. Dabei können bei Waren aus sogenannten Drittländern, also aus Ländern außerhalb der EU, folgende Gebühren fällig werden:
· Zoll. Wie hoch die Zollgebühren ausfallen, hängt davon ab, welche Art von Waren sich in dem Paket befindet. Zollfrei sind in aller Regel solche Pakete, die keine Tabakwaren, Parfüms, alkoholischen Getränke oder Kaffee enthalten und deren Inhalt weniger wert ist als 150 Euro. Allerdings können verschiedene Faktoren über die Höhe der Zollgebühr entscheiden, beispielsweise die Ausstattungsmerkmale bei Elektrogeräten. Hinzu kommt, dass für einige Länder ermäßigte Zollsätze gelten, etwa für Waren aus der Schweiz. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es daher unbedingt ratsam, sich im Vorfeld auf der Internetseite des Zolls oder beim Zoll-Infocenter darüber zu informieren, welche Zollbestimmungen für das jeweilige Produkt aus dem jeweiligen Land Anwendung finden. · Einfuhrumsatzsteuer. Zusätzlich zur Zollgebühr wird bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Dies liegt daran, dass die eingeführten Waren von der Umsatzsteuer ihres Ursprungslandes entlastet werden und im Gegenzug die deutsche Umsatzsteuer erhoben wird. Diese sogenannte Einfuhrumsatzsteuer gilt für alle Warensendungen mit einem Wert ab 22 Euro und ist genauso hoch wie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Für die meisten Waren beträgt die Einfuhrumsatzsteuer somit 19 Prozent, bei einigen Waren wie beispielsweise Büchern und Zeitungen, Kunstgegenständen oder Lebensmitteln gilt jedoch der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.
· Verbrauchssteuer. Die Verbrauchssteuer wird nur bei bestimmten Waren erhoben, beispielsweise bei Tabakwaren, Alkoholika und Kaffee.Alle Sendungen, die aus Nicht-EU-Ländern stammen, werden dem Zoll vorgelegt und die Zollbeamten entscheiden, welche Pakete sie zu Kontrollzwecken öffnen. Muss Zoll bezahlt werden, hängt die weitere Vorgehensweise davon ab, durch welches Unternehmen der Versand erfolgt. Wurde die Post beauftragt, bezahlt die Post zunächst die Zollgebühren und stellt sie dem Empfänger dann bei der Zustellung in Rechnung. Bei anderen Versandunternehmen und Paketdiensten kann es sein, dass der Empfänger die Gebühren direkt an den Zoll bezahlen und das Paket mitunter selbst beim Zoll abholen muss. Die Bezahlmöglichkeiten beim Online-Einkauf im AuslandGrundsätzlich stehen verschiedene Möglichkeiten für die Bezahlung eines Online-Einkaufs zur Verfügung und viele Online-Shops bieten ihren Kunden mehrere Bezahlvarianten zur Auswahl an. Einen Anspruch auf die von ihm bevorzugte Bezahlart hat der Kunde allerdings nicht und gerade bei Einkäufen über die Landesgrenzen hinweg kann die Auswahl eingeschränkt sein. Prinzipiell kommen folgende Bezahlmöglichkeiten in Frage: · Kauf auf Rechnung. Ein Kauf auf Rechnung bietet eine Reihe von Vorteilen. So kann der Kunde die Ware vor dem Bezahlen in Ruhe prüfen und muss nicht befürchten, dass sein Geld verloren ist, falls die Ware nicht ankommt. Zudem muss er nicht auf eine Erstattung warten, falls er den gekauften Artikel reklamieren, austauschen oder aus anderen Gründen zurückschicken möchte. Allerdings bieten nur wenige Händler den Kauf auf Rechnung an und oft ist er nur für Bestandskunden oder bis zu einem bestimmten Bestellwert möglich. · Zahlung per Nachnahme. Bei einer Zahlung per Nachnahme bezahlt der Käufer die Ware, wenn ihm das Paket zugestellt wird. Auch diese Bezahlvariante wird für Auslandseinkäufe jedoch eher selten angeboten und zudem fallen meist Zusatzkosten in Form von Nachnahmegebühren an. · Zahlung per Überweisung oder Lastschrift. Bei einem Kauf per Überweisung überweist der Käufer den Rechnungsbetrag und sobald das Geld auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde, verschickt dieser die Bestellung. Bei einer Bezahlung per Lastschrift erteilt der Käufer dem Verkäufer die Ermächtigung, den Rechnungsbetrag von seinem Konto abzubuchen. Sollte hierbei ein Fehler unterlaufen, hat der Käufer in aller Regel sechs Wochen lang die Möglichkeit, die Abbuchung zu stornieren und sein Geld zurückzuholen. Sofern diese beiden Bezahlmöglichkeiten angeboten werden, sollte der Käufer darauf achten, ob und in welcher Höhe seine Bank Gebühren für eine Auslandsüberweisung in Rechnung stellt. · Bezahlen per Kreditkarte. Den Online-Einkauf per Kreditkarte zu bezahlen, ist eine sehr häufig angebotene Bezahlmöglichkeit und praktisch weltweit möglich. Der Käufer gibt dazu seinen Namen, die Nummer und das Ablaufdatum seiner Kreditkarte sowie die dreistellige Prüfziffer der Karte an. Der Verkäufer leitet diese Daten dann an das Kreditkartenunternehmen weiter, das daraufhin das Konto des Käufers entsprechend belastet.
Online-Bezahlsysteme. Mittlerweile gibt es verschiedene Bezahlsysteme, die speziell für Online-Einkäufe entwickelt wurden und insgesamt als sicher gelten. Um eines der Bezahlsysteme zu nutzen, muss sich der Käufer mit seinem Namen registrieren und seine Anschrift sowie seine Bankverbindung hinterlegen. Auf Basis dieser Daten wird ein virtuelles Konto eingerichtet, über das die Abwicklung der Zahlungsvorgänge erfolgt. Für den Käufer ist diese Bezahlmöglichkeit kostenlos. Der Verkäufer muss jedoch eine Gebühr bezahlen, wenn Geld auf seinem virtuellen Konto eingeht. Aus diesem Grund erheben einige Verkäufer geringe Zusatzentgelte bei der Nutzung dieser Bezahlmöglichkeit. Mehr Tipps und Anleitungen zu WLan und Internet: Thema: Online-Einkauf im Ausland - Zoll, Bezahlmöglichkeiten und Steuern |