Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Urteile zum Datenschutz bei E-Mails

Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

Heutzutage ist es völlig normal, über E-Mail miteinander zu kommunizieren. Egal ob berufliche Informationen, private Nachrichten oder Werbebotschaften, der Versand von E-Mails ist schnell und kostengünstig. Dank WLan und mobilen Endgeräten können E-Mails zudem unabhängig von Ort und Zeit verschickt und abgerufen werden.

 

 

Aber auch bei einem modernen Kommunikationsmittel wie der E-Mail spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. So dürfen personenbezogene Daten weder im privaten Rahmen noch in gewerblichen E-Mails einfach so an Dritte weitergegeben werden. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie beispielsweise bei Werbebotschaften per E-Mail dafür sorgen müssen, dass Empfängerdaten nicht auch für andere Kunden sichtbar werden.

Aber auch wenn es um E-Mail-Konten geht, die Mitarbeiter beruflich und privat nutzen dürfen, muss der Arbeitgeber bestimmte Spielregeln einhalten.

 

Drei beispielhafte Urteile zum Datenschutz
bei E-Mails stellt die folgende Übersicht vor:
  
 

 

1. Beispiel:

Pressemitteilung vom 28.06.2013, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Gegenstand dieses Falls war eine E-Mail, die eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens an Kunden verschickt hatte. Ausgedruckt erstreckte sich die E-Mail über zehn Seiten. Der eigentliche Inhalt der E-Mail, durch den die Kunden über eine zeitnahe Bearbeitung ihres Anliegens informiert wurden, nahm jedoch nur etwa eine halbe Seite in Anspruch. Die übrigen neuneinhalb Seiten listeten die E-Mail-Adressen der Empfänger auf.

Daraufhin beschwerten sich einige der Kunden beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, denn sie waren mit dem offen lesbaren E-Mail-Verteiler nicht einverstanden, zumal teilweise die Namen der E-Mail-Empfänger zu erkennen waren. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht verhängte daraufhin ein Bußgeld. Zur Begründung führte es an, dass es sich bei E-Mail-Adressen um personenbezogene Daten handele.

Eine Weitergabe solcher Daten sei nur dann zulässig, wenn es eine entsprechende gesetzliche Grundlage gäbe oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliege. Durch den Eintrag der E-Mail-Adressen in das An- oder CC-Feld könne jeder, der die E-Mail erhält, die Adressen aller anderen Empfänger lesen. Dies sei so nicht zulässig. Unsichtbar wären die E-Mail-Adressen nur dann gewesen, wenn sie in das BCC-Feld eingetragen worden wären. Das Bußgeld sei wegen der großen Anzahl an Adressen verhängt worden.

Gleichzeitig wies das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht darauf hin, dass es künftig in vergleichbaren Fällen ebenfalls Bußgelder verhängen werde. Diese würden sich jedoch nicht nur gegen den jeweiligen Mitarbeiter richten, sondern infolge der offensichtlich mangelhaften Unterweisung auch gegen die zuständige Unternehmensleitung.

  

2. Beispiel:

Az. 4 W 961/12, Beschluss vom 05.09.12, Oberlandesgericht Dresden

Dieses Gerichtsverfahren beschäftigte sich mit der Löschung von privaten E-Mails. Ein Fahrradkurier hatte von seinem Arbeitgeber ein Smartphone zur Verfügung gestellt bekommen, das er auch privat für das Surfen im Internet und das Verschicken von E-Mails nutzen durfte. Nachdem das Arbeitsverhältnis endete, kam es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Fahrradkurier und seinem ehemaligen Arbeitgeber.

Diese bezogen sich einerseits auf die Rückgabe des Geräts und andererseits auf die darin gespeicherten Daten. Der Arbeitgeber löschte schließlich die Daten auf dem Gerät. Der Fahrradkurier erhob Klage und das OLG Dresden gab ihm Recht.

Es gehöre zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers, Schäden an Rechtsgütern eines Mitarbeiters zu verhindern. Ein E-Mail-Konto, das zwar betrieblich sei, aber auch private Daten enthalte, dürfe erst dann gelöscht werden, wenn der Mitarbeiter eindeutig und unmissverständlich nicht mehr an den Daten interessiert sei. Es wäre jedoch kein offensichtliches Bekunden von Nicht-Interesse, wenn der Mitarbeiter nicht umgehend auf eine Nachfrage des Arbeitgebers reagiere.

Der Arbeitgeber hätte somit nicht einfach alle Daten löschen dürfen, nachdem der Fahrradkurier aus dem Unternehmen ausgeschieden war. Das Gerichtsverfahren ging zunächst der Frage nach Prozesskostenhilfe für den Fahrradkurier nach, über mögliche Schadensersatzansprüche kann im weiteren Verlauf entschieden werden. Für den Arbeitgeber ist zudem eine Strafbarkeit gemäß § 303a StGB wegen einer unerlaubten Veränderung von Daten denkbar.  

 

3. Beispiel: Az. 6 U 38/11, Urteil vom 09.05.12, Oberlandesgericht Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe befasste sich in diesem Fall mit der Werbung eines Stromanbieters. Einiger seiner Kunden hatten die Zusammenarbeit beendet und den Anbieter gewechselt. Der Stromlieferant wurde durch entsprechende Kündigungsschreiben eines Konkurrenzunternehmens davon in Kenntnis gesetzt. Daraufhin ließ der Stromanbieter den Kunden individuelle Werbeschreiben zukommen, in denen er seine Tarife den Tarifen des Konkurrenzanbieters gegenüberstellte und die Kunden dazu aufforderte, den Anbieterwechsel rückgängig zu machen.

Das OLG Karlsruhe sah in diesem Verhalten zum einen eine unzulässige Verwendung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Zum anderen wertete es das Verhalten als einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die angeschriebenen Personen keine Kunden des Stromanbieters mehr wären. Deshalb dürfe dieser ihre Adress- und E-Mail-Daten nicht einfach weiterhin für Werbung mit individuellem Inhalt oder zu Rückwerbeversuchen verwenden, wenn keine entsprechende Zustimmung vorliege.

 

Mehr Tipps, Ratgeber und Anleitungen:

Thema: Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Die Geschichte von WLan
Die Geschichte von Wireless Lan WLAN wird eigentlich erst seit wenigen Jahren in Privathaushalten genutzt, die Technik als solches blickt ab...
Wie funktioniert das mPayment?
Wie funktioniert das mPayment? Für viele ist das Smartphone inzwischen zum unverzichtbaren Alltagsbegleiter geworden. Und auch das barg...
Als digitaler Nomade arbeiten
Als digitaler Nomade arbeiten Das Leben genießen, die Welt bereisen und gleichzeitig Geld verdienen: Dank Digitalisierung ist gena...
Achtung: Nicht auf Tech Support Scam hereinfallen!
Achtung: Nicht auf Tech Support Scam hereinfallen! Vorsicht, wenn Mitarbeiter von Microsoft am Telefon angeblich einen technischen Suppo...
Die 5 wichtigsten Fragen zu DVB-T2
Die 5 wichtigsten Fragen zu DVB-T2Ende März 2017 wurde das bisherige Antennenfernsehen im Standard DVB-T in vielen Regionen abgeschalte...

mehr Artikel

Tipps zum Telefonieren - Simsen und Surfen im Ausland Trotz Preissenkung: die wichigsten Tipps fürs Telefonieren, Simsen und Surfen im Ausland Für viele ist es mittlerweile völlig selbstverständlich, sich auch im Urlaub per Anruf oder SMS zu melden, E-Mails abzurufen oder Urlaubsbilder in soziale Netzwerke hochzuladen. Um spätestens beim Erhalt der Rechnung aber keine böse Überraschung zu erleben, ist es sehr ratsam, sich vorab über die Preise zu informieren. Grundsätzlich sind die Kosten im Ausland nämlich deutlich höher als in heimatlichen Gefilden und die vereinbarten Flatrates gelten bei einer Nutzung außerhalb der Landesgrenzen in aller Regel nicht.   Ganzen Artikel...

Peer-to-Peer WLan Infos zum Peer-to-Peer WLan Ein WLan-Netzwerk kann in unterschiedlichen Betriebsmodi betrieben werden. In den meisten Fällen wird der Infrastruktur-Modus gewählt, bei dem die Kommunikation der WLan-Komponenten durch einen Access Point als zentrale Vermittlungsstelle verwaltet und gesteuert wird. Für den Infrastruktur-Modus, der auch als Basic Service Set bezeichnet wird, werden neben dem Access Point mindestens zwei WLan-Endgeräte benötigt. Eine Alternative hierzu stellt der Peer-to-Peer-Modus dar, der ohne einen Access Point auskommt.   Ganzen Artikel...

Lan Anschluss Konfiguration Die Lan Anschluss Konfiguration Ganzen Artikel...

Wireless-Lan Grafiken und Diagramme Wireless-Lan Grafiken, Tabellen und Diagramme Hier finden Sie diverse Grafiken, Tabellen und Diagramme zum Thema Wireless-Lan (WLan) und Netzwerke, sowie Vorlagen und Anleitungen. Die Links zu unseren Grafiken, öffnen sich in einem neuen Fenster:  1.Die Kommunikation zwischen Netzwerken2.Schema zur Installation von WLan und DSL3.Die WLan-Betriebsarten4.Übersicht und Tabelle zu WLan-Adaptern5.Anleitung zur Berechnung von EIRP bei WLan-Geräten6.Tabelle und Vorlage zum Aufbau eines WLan-Netzwerks    Thema: Wireless-Lan Grafiken, Tabellen und Diagramme   Ganzen Artikel...



W-Lan in Zukunft in Bussen und Bahnen W-Lan zukünftig in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse & Bahnen) Nach Ansicht vieler Experten ist WLan eine ideale Zugangstechnik für einen Großteil der Nutzer. Dies erklärt sich in erster Linie damit, dass eine Internetverbindung über WLan in aller Regel schneller und kostengünstiger ist als eine Mobilfunkverbindung. Hinzu kommt, dass moderne mobile Zugangsgeräte wie Tablet-PCs teilweise nur über WLan Zugang zum Internet haben. Der Entwicklung des mobilen Internets steht in Deutschland jedoch der langsame und begrenzte Ausbau der WLan-Infrastruktur gegenüber.   Ganzen Artikel...