Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Urteile zum Datenschutz bei E-Mails

Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

Heutzutage ist es völlig normal, über E-Mail miteinander zu kommunizieren. Egal ob berufliche Informationen, private Nachrichten oder Werbebotschaften, der Versand von E-Mails ist schnell und kostengünstig. Dank WLan und mobilen Endgeräten können E-Mails zudem unabhängig von Ort und Zeit verschickt und abgerufen werden.

 

 

Aber auch bei einem modernen Kommunikationsmittel wie der E-Mail spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. So dürfen personenbezogene Daten weder im privaten Rahmen noch in gewerblichen E-Mails einfach so an Dritte weitergegeben werden. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie beispielsweise bei Werbebotschaften per E-Mail dafür sorgen müssen, dass Empfängerdaten nicht auch für andere Kunden sichtbar werden.

Aber auch wenn es um E-Mail-Konten geht, die Mitarbeiter beruflich und privat nutzen dürfen, muss der Arbeitgeber bestimmte Spielregeln einhalten.

 

Drei beispielhafte Urteile zum Datenschutz
bei E-Mails stellt die folgende Übersicht vor:
  
 

 

1. Beispiel:

Pressemitteilung vom 28.06.2013, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Gegenstand dieses Falls war eine E-Mail, die eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens an Kunden verschickt hatte. Ausgedruckt erstreckte sich die E-Mail über zehn Seiten. Der eigentliche Inhalt der E-Mail, durch den die Kunden über eine zeitnahe Bearbeitung ihres Anliegens informiert wurden, nahm jedoch nur etwa eine halbe Seite in Anspruch. Die übrigen neuneinhalb Seiten listeten die E-Mail-Adressen der Empfänger auf.

Daraufhin beschwerten sich einige der Kunden beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, denn sie waren mit dem offen lesbaren E-Mail-Verteiler nicht einverstanden, zumal teilweise die Namen der E-Mail-Empfänger zu erkennen waren. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht verhängte daraufhin ein Bußgeld. Zur Begründung führte es an, dass es sich bei E-Mail-Adressen um personenbezogene Daten handele.

Eine Weitergabe solcher Daten sei nur dann zulässig, wenn es eine entsprechende gesetzliche Grundlage gäbe oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliege. Durch den Eintrag der E-Mail-Adressen in das An- oder CC-Feld könne jeder, der die E-Mail erhält, die Adressen aller anderen Empfänger lesen. Dies sei so nicht zulässig. Unsichtbar wären die E-Mail-Adressen nur dann gewesen, wenn sie in das BCC-Feld eingetragen worden wären. Das Bußgeld sei wegen der großen Anzahl an Adressen verhängt worden.

Gleichzeitig wies das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht darauf hin, dass es künftig in vergleichbaren Fällen ebenfalls Bußgelder verhängen werde. Diese würden sich jedoch nicht nur gegen den jeweiligen Mitarbeiter richten, sondern infolge der offensichtlich mangelhaften Unterweisung auch gegen die zuständige Unternehmensleitung.

  

2. Beispiel:

Az. 4 W 961/12, Beschluss vom 05.09.12, Oberlandesgericht Dresden

Dieses Gerichtsverfahren beschäftigte sich mit der Löschung von privaten E-Mails. Ein Fahrradkurier hatte von seinem Arbeitgeber ein Smartphone zur Verfügung gestellt bekommen, das er auch privat für das Surfen im Internet und das Verschicken von E-Mails nutzen durfte. Nachdem das Arbeitsverhältnis endete, kam es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Fahrradkurier und seinem ehemaligen Arbeitgeber.

Diese bezogen sich einerseits auf die Rückgabe des Geräts und andererseits auf die darin gespeicherten Daten. Der Arbeitgeber löschte schließlich die Daten auf dem Gerät. Der Fahrradkurier erhob Klage und das OLG Dresden gab ihm Recht.

Es gehöre zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers, Schäden an Rechtsgütern eines Mitarbeiters zu verhindern. Ein E-Mail-Konto, das zwar betrieblich sei, aber auch private Daten enthalte, dürfe erst dann gelöscht werden, wenn der Mitarbeiter eindeutig und unmissverständlich nicht mehr an den Daten interessiert sei. Es wäre jedoch kein offensichtliches Bekunden von Nicht-Interesse, wenn der Mitarbeiter nicht umgehend auf eine Nachfrage des Arbeitgebers reagiere.

Der Arbeitgeber hätte somit nicht einfach alle Daten löschen dürfen, nachdem der Fahrradkurier aus dem Unternehmen ausgeschieden war. Das Gerichtsverfahren ging zunächst der Frage nach Prozesskostenhilfe für den Fahrradkurier nach, über mögliche Schadensersatzansprüche kann im weiteren Verlauf entschieden werden. Für den Arbeitgeber ist zudem eine Strafbarkeit gemäß § 303a StGB wegen einer unerlaubten Veränderung von Daten denkbar.  

 

3. Beispiel: Az. 6 U 38/11, Urteil vom 09.05.12, Oberlandesgericht Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe befasste sich in diesem Fall mit der Werbung eines Stromanbieters. Einiger seiner Kunden hatten die Zusammenarbeit beendet und den Anbieter gewechselt. Der Stromlieferant wurde durch entsprechende Kündigungsschreiben eines Konkurrenzunternehmens davon in Kenntnis gesetzt. Daraufhin ließ der Stromanbieter den Kunden individuelle Werbeschreiben zukommen, in denen er seine Tarife den Tarifen des Konkurrenzanbieters gegenüberstellte und die Kunden dazu aufforderte, den Anbieterwechsel rückgängig zu machen.

Das OLG Karlsruhe sah in diesem Verhalten zum einen eine unzulässige Verwendung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Zum anderen wertete es das Verhalten als einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die angeschriebenen Personen keine Kunden des Stromanbieters mehr wären. Deshalb dürfe dieser ihre Adress- und E-Mail-Daten nicht einfach weiterhin für Werbung mit individuellem Inhalt oder zu Rückwerbeversuchen verwenden, wenn keine entsprechende Zustimmung vorliege.

 

Mehr Tipps, Ratgeber und Anleitungen:

Thema: Infos und 3 Urteile zum Datenschutz bei E-Mails 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Internetsucht Infos und Fakten
Die wichtigsten Infos und Fakten zum Thema Internetsucht Das Internet ist längst zu einem festen Bestandteil des alltäglichen Lebe...
Aktuelle Infos und Tipps für den Fernsehkauf
Aktuelle Infos und Tipps für den Fernsehkauf Die Zeiten der guten alten Röhrenfernseher sind vorbei. Heute sind Fernseher gro&szl...
Strukturen von WLan-Netzwerken
Die Strukturen von WLan-NetzwerkenEin WLan-Netzwerk ist ein räumlich begrenztes drahtloses Netzwerk, das über eine Luftschnittstel...
Was ist eigentlich ein Webserver? 1. Teil
Was ist eigentlich ein Webserver? 1. Teil Damit moderne Kommunikation und der Austausch von Informationen funktionieren, spielt der Webs...
9 aktuelle Fragen zu Chatbots, 1. Teil
9 Fragen zu Chatbots, 1. Teil Sobald von Robotern, digitalisierten Abläufen und Künstlicher Intelligenz die Rede ist, dauert e...

mehr Artikel

Surfen und gleichzeitig lernen - 10 Anregungen Surfen und gleichzeitig lernen - 10 Anregungen   Mit Freunden in aller Welt kommunizieren, in Foren stöbern, Infos recherchieren, einkaufen oder Bankgeschäfte erledigen: Das Internet lässt sich auf sehr vielfältige Weise und für die unterschiedlichsten Zwecke nutzen. Klar, dass das weltweite Netz manchmal auch einfach nur zu einem netten Zeitvertreib wird und sich prima eignet, um etwa mit Spielen die eine oder andere Stunde zu überbrücken. Aber genauso kann das Internet zu einer sehr nützlichen Plattform werden, um Neues zu lernen oder vorhandene Kenntnisse zu vertiefen. Und viel mehr als ein bisschen Zeit und einen Internetzugang braucht es nicht, um sich frisches Wissen oder Können anzueignen. Wir haben zehn Anregungen zusammengetragen, wie der Nutzer surfen und gleichzeitig lernen kann.  Ganzen Artikel...

Hintergrundwissen zum Stichwort Cybermobbing Hintergrundwissen zum Stichwort "Cybermobbing" Eine junge Frau surft, wie Millionen anderer Nutzer auch, regelmäßig im Internet. Sie besucht allerlei Internetseiten, shoppt online, chattet mit verschiedenen Leuten und hat sich Profile in sozialen Netzwerken erstellt. Eines Tages lernt sie in einem Internet-Chat einen jungen Mann kennen.    Ganzen Artikel...

Warum analoge Computer ein Comeback erleben Warum analoge Computer ein Comeback erleben   Unser Zeitalter ist digital. In fast jeder Alltagselektronik stecken Mikrochips, die mit Bits und Bytes rechnen. Auch die künstlichen Intelligenzen (KI), die eine immer größere Rolle spielen, basieren auf digitalen Computern. Doch in Zukunft könnte sich das ändern. Denn ausgerechnet bei der KI, bei Quantencomputern und in anderen, hochmodernen Systemen könnten die längst totgeglaubten analogen Computer die digitalen Technologien ablösen. Warum das so ist und welche Vorteile analoge Computer bieten, erklären wir in diesem Beitrag.  Ganzen Artikel...

Infos zu HIPERLAN Übersicht und Infos zu HIPERLAN HIPERLAN steht als Oberbegriff für die Standards HIPERLAN/1, HIPERLAN/2, HIPERACCESS und HIPERLINK. Diese Standards bauen als Weiterentwicklungen jeweils aufeinander auf. Die Abkürzung HIPERLAN steht für High Performance Radio Local Area Network und HIPERLAN steht für Standards zum Aufbau von Funknetzen zwischen Rechnern. Definiert wurden die Standards ab 1996 von der Arbeitsgruppe Broadband Radio Access Network, kurz BRAN, des European Telecommunication Standards Institute als alternative Technologie zum IEEE 802.11-Standard.    Ganzen Artikel...



Infos und Tipps zu Software-Updates Infos und Tipps zu Software-Updates Damit der Computer sicher und zuverlässig läuft, sollte die installierte Software regelmäßig aktualisiert werden. Hier sind Infos und Tipps zu wichtigen Software-Updates.   Ganzen Artikel...