Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Neue Regelungen bei Umzug mit dem Internetanschluss

Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht 

Bisher kam es immer wieder zu Ärgernissen und Streitigkeiten, wenn ein Festnetz- oder DSL-Kunde während der Vertragslaufzeit umzog.

Grundsätzlich sahen die Verträge für den Fall eines Umzugs nämlich kein Kündigungsrecht vor, was zur Folge hatte, dass die Verträge über die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit bezahlt werden mussten, selbst wenn der Kunde seinen Vertrag am neuen Wohnort überhaupt nicht nutzen konnte.

 

 

Wollte der Kunde weiterhin erreichbar sein, war es zudem häufig notwendig, einen zweiten Vertrag abzuschließen, was dann aber natürlich auch doppelte Monatskosten mit sich brachte. Das novellierte Telekommunikationsgesetz, das seit dem 10. Mai 2012 wirksam ist, schafft nun Abhilfe. Zieht ein Kunde um, kann er künftig seinen bisherigen Festnetz-, Internet- und auch Mobilfunk-Vertrag unverändert mitnehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen.

 

Hier nun aber die konkreten Änderungen und die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht: 

 

Den bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen mitnehmen

Grundsätzlich sollte sich der Kunde frühzeitig an seinen Festnetz- und Internetanbieter wenden, diesen über den geplanten Umzugstermin informieren und erfragen, ob er seinen bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist, dem Anbieter eine Frist von drei Wochen für die Antwort einzuräumen.

Bestätigt der Anbieter, dass der Vertrag auch am neuen Wohnort in dem gesamten Leistungsumfang, der vertraglich vereinbart wurde, fortgeführt werden kann, kann der Kunde die Umschaltung am Tag des Umzugs beantragen. Viele Anbieter stellen hierfür Antragsformulare zur Verfügung, die im Internet abgerufen werden können.

Voraussetzung ist aber, dass der Anbieter tatsächlich alle die Leistungen in dem Umfang sicherstellen kann, die für den bisherigen Wohnort vertraglich vereinbart waren. Zu diesen Leistungen gehört beispielsweise die Übertragungsrate der Internetverbindung. Stellt der Anbieter am neuen Wohnort zwar einen Internetanschluss zur Verfügung, ist dieser aber nur mit einer geringeren Geschwindigkeit möglich als vertraglich vereinbart, muss der Kunde die Einstufung in einen anderen Tarif nicht akzeptieren, sondern kann den Vertrag vorzeitig kündigen.

Zudem hat ein Umzug künftig auch keine Auswirkungen mehr auf die Vertragslaufzeit. Bislang war es häufig so, dass im Fall eines Umzugs automatisch eine neue, meist 24-monatige Vertragslaufzeit begann. Dies wird es in Zukunft nicht mehr geben, sondern die Vertragslaufzeit läuft unabhängig von einem Umzug ganz normal weiter.

Für die Umschaltung der Verträge können die Anbieter eine Gebühr verlangen. Diese darf aber nur maximal so hoch ausfallen, wie die Kosten, die für einen Neuanschluss in Rechnung gestellt werden. 

 

Den bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen

Zieht der Kunde um und kann sein Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht ohne Änderungen oder nicht in vollem Umfang erfüllen, kann der Kunde seinen bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen. Grundsätzlich ist hierbei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vorgesehen. Nach der Kündigung muss der Kunde somit zumindest die Grundgebühren für den bisherigen Vertrag noch drei Monate lang bezahlen, danach ist der Vertrag beendet.

Ist laut Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, gilt aber selbstverständlich diese kürzere Kündigungsfrist. Die neuen Regelungen gelten übrigens nicht nur für einen Umzug innerhalb Deutschlands, sondern greifen auch bei einem Umzug ins Ausland.

Da nahezu alle Anbieter nur im Inland eigene Netze betreiben und auf die Netze der dortigen Anbieter zurückgreifen, wenn der Kunde beispielsweise Auslandsgespräche führt oder im Urlaub im Internet surft, sollte bei einem Umzug ins Ausland normalerweise ebenfalls ein vorzeitiges Kündigungsrecht gegeben sein.   

 

Die bisherige Rufnummer mitnehmen

Ändert sich die Ortsvorwahl durch den Umzug nicht, kann der Kunde seine bisherige Rufnummer mitnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob er an seinem neuen Wohnort weiterhin den bisherigen Anbieter nutzt oder zu einem anderen Anbieter wechselt.

Eine Mobilfunknummer hingegen kann der Kunde immer mitnehmen, denn diese wird unabhängig vom Wohnort vergeben. Wechselt der Kunde den Anbieter und möchte er seine Rufnummer mitnehmen, kann hierfür aber ein Entgelt erhoben werden. 

 

Eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbaren

Ist absehbar, dass der Kunde vor Ablauf von zwei Jahren umziehen wird oder möchte er schlichtweg etwas flexibler sein, kann bereits bei Vertragsabschluss eine kürzere Laufzeit vereinbaren.

Durch das novellierte Telekommunikationsgesetz sind künftig nämlich alle Anbieter dazu verpflichtet, neben den üblichen Zweijahresverträgen auch Verträge anzubieten, die nur eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Einige dieser Verträge sehen dann auch keine dreimonatige Kündigungsfrist vor, sondern können monatlich gekündigt werden.

Allerdings sind die Grundgebühren bei Tarifen mit kürzeren Vertragslaufzeiten häufig etwas höher oder Hardware wie beispielsweise der Router wird nicht subventioniert. Im Gegenzug muss der Kunde dann aber auch die Grundgebühren im Fall einer umzugsbedingten Kündigung nicht weitere drei Monate lang bezahlen.

 

Mehr Ratgeber und Tipps zu Telefon, W-Lan und Handy:

Thema: Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Tipps zum Schutz vor versteckten App-Kosten
Tipps zum Schutz vor versteckten App-Kosten Für viele sind Smartphone und Tablet längst zum treuen Alltagsbegleiter geworden, ein...
6 Fragen zum 5G-Netz
6 Fragen zum 5G-Netz Seit einiger Zeit ist 5G in aller Munde. Doch was steckt eigentlich hinter dieser Abkürzung? Wie funktioniert...
Uebersicht - Wireless Lan Strahlungsleistung
Übersicht zur Wireless Lan Strahlungsleistung Auf freier Fläche erreicht die zulässige effektive Strahlungsleistung, kurz EIR...
Kinder und das Internet - ein Ratgeber
Kinder und das Internet - ein Ratgeber Früher wurden in der Schule kleine Zettelchen geschrieben und untereinander ausgetauscht. Au...
Die wichtigsten Infos zu Cybermobbing
Die wichtigsten Infos zu Cybermobbing Das Internet ist längst zum festen Bestandteil des Alltags geworden und hat zweifelsohne vieles v...

mehr Artikel

Powerline als Alternative zu WLan Infos zu Powerline als Alternative zu WLan Auch in einem Zeitalter, in dem in nahezu jedem Haushalt mindestens ein Rechner steht und das Internet fast schon zu den selbstverständlichen Standards gehört, ist es nicht immer ganz unproblematisch, ein funktionierendes und sicheres Netzwerk aufzubauen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. So ist es beispielsweise möglich, dass es in einer Mietwohnung nicht gestattet ist, zahlreiche Löcher zu bohren und großzügig Kabel zu verlegen, genauso kann es sein, dass das Wohnhaus aus solidem Stahlbeton gebaut wurde, der einen WLan-Empfang unmöglich macht.   Ganzen Artikel...

Uebersicht zur WLan Sendeleistung Übersicht zur WLan Sendeleistung Das Kürzel WLan steht für Wireless Local Area Netwrok und meint ein lokales Netzwerk, das schnurlos betrieben wird. Durch WLan wird es somit möglich, das Internet ähnlich wie ein Handy auch unterwegs und an beliebigen Stellen in der Wohnung zu nutzen. Voraussetzung ist lediglich, dass ein drahtloser Netzzugang zur Verfügung steht. Die Reichweiten von WLan hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, zu denen neben der Umgebung, den Sichtverhältnissen und dem Ort, an dem die Antenne aufgestellt ist, auch die Qualität der genutzten Geräte sowie die Dämpfung durch Kabel gehören.    Ganzen Artikel...

Änderungen bei Internet und Kommunikation in 2014 Die wichtigsten Änderungen im Bereich Internet und Kommunikation in 2014 Wie jedes Jahr bringt auch 2014 ein paar Neuerungen mit sich. So treten EU-weit neue Regeln beim Online-Shopping in Kraft. Die Handynutzung im Ausland wird künftig billiger, dafür muss etwas tiefer in die Tasche greifen, wer auf den guten, alten Brief setzt.    Ganzen Artikel...

Künftig freie Wahl beim Internetrouter Künftig freie Wahl beim Internetrouter Bislang mussten Verbraucher an ihrem Breitbandanschluss oft den Router ihres Netzbetreibers verwenden. Doch damit ist jetzt Schluss. Denn eine gesetzliche Neuregelung sorgt dafür, dass künftig freie Wahl beim Internetrouter besteht.   Ganzen Artikel...



Sicherheitstipps Wlan Aktuelle Sicherheitstipps für WLanDer wesentliche Vorteil von WLAN liegt darin, dass ein Netzwerk mittels Funkübertragung verbunden oder erweitert werden kann, also keine Leitungen und Kabel gelegt werden müssen. Zu den größten Nachteilen gehört jedoch, dass die gängigen Verschlüsselungsverfahren zur Absicherung des Datenverkehrs nicht immer ausreichenden Schutz bieten.  Ganzen Artikel...