Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Neue Regelungen bei Umzug mit dem Internetanschluss

Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht 

Bisher kam es immer wieder zu Ärgernissen und Streitigkeiten, wenn ein Festnetz- oder DSL-Kunde während der Vertragslaufzeit umzog.

Grundsätzlich sahen die Verträge für den Fall eines Umzugs nämlich kein Kündigungsrecht vor, was zur Folge hatte, dass die Verträge über die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit bezahlt werden mussten, selbst wenn der Kunde seinen Vertrag am neuen Wohnort überhaupt nicht nutzen konnte.

 

 

Wollte der Kunde weiterhin erreichbar sein, war es zudem häufig notwendig, einen zweiten Vertrag abzuschließen, was dann aber natürlich auch doppelte Monatskosten mit sich brachte. Das novellierte Telekommunikationsgesetz, das seit dem 10. Mai 2012 wirksam ist, schafft nun Abhilfe. Zieht ein Kunde um, kann er künftig seinen bisherigen Festnetz-, Internet- und auch Mobilfunk-Vertrag unverändert mitnehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen.

 

Hier nun aber die konkreten Änderungen und die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit in der Übersicht: 

 

Den bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen mitnehmen

Grundsätzlich sollte sich der Kunde frühzeitig an seinen Festnetz- und Internetanbieter wenden, diesen über den geplanten Umzugstermin informieren und erfragen, ob er seinen bisherigen Vertrag zu unveränderten Konditionen an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist, dem Anbieter eine Frist von drei Wochen für die Antwort einzuräumen.

Bestätigt der Anbieter, dass der Vertrag auch am neuen Wohnort in dem gesamten Leistungsumfang, der vertraglich vereinbart wurde, fortgeführt werden kann, kann der Kunde die Umschaltung am Tag des Umzugs beantragen. Viele Anbieter stellen hierfür Antragsformulare zur Verfügung, die im Internet abgerufen werden können.

Voraussetzung ist aber, dass der Anbieter tatsächlich alle die Leistungen in dem Umfang sicherstellen kann, die für den bisherigen Wohnort vertraglich vereinbart waren. Zu diesen Leistungen gehört beispielsweise die Übertragungsrate der Internetverbindung. Stellt der Anbieter am neuen Wohnort zwar einen Internetanschluss zur Verfügung, ist dieser aber nur mit einer geringeren Geschwindigkeit möglich als vertraglich vereinbart, muss der Kunde die Einstufung in einen anderen Tarif nicht akzeptieren, sondern kann den Vertrag vorzeitig kündigen.

Zudem hat ein Umzug künftig auch keine Auswirkungen mehr auf die Vertragslaufzeit. Bislang war es häufig so, dass im Fall eines Umzugs automatisch eine neue, meist 24-monatige Vertragslaufzeit begann. Dies wird es in Zukunft nicht mehr geben, sondern die Vertragslaufzeit läuft unabhängig von einem Umzug ganz normal weiter.

Für die Umschaltung der Verträge können die Anbieter eine Gebühr verlangen. Diese darf aber nur maximal so hoch ausfallen, wie die Kosten, die für einen Neuanschluss in Rechnung gestellt werden. 

 

Den bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen

Zieht der Kunde um und kann sein Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht ohne Änderungen oder nicht in vollem Umfang erfüllen, kann der Kunde seinen bisherigen Vertrag vorzeitig kündigen. Grundsätzlich ist hierbei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vorgesehen. Nach der Kündigung muss der Kunde somit zumindest die Grundgebühren für den bisherigen Vertrag noch drei Monate lang bezahlen, danach ist der Vertrag beendet.

Ist laut Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, gilt aber selbstverständlich diese kürzere Kündigungsfrist. Die neuen Regelungen gelten übrigens nicht nur für einen Umzug innerhalb Deutschlands, sondern greifen auch bei einem Umzug ins Ausland.

Da nahezu alle Anbieter nur im Inland eigene Netze betreiben und auf die Netze der dortigen Anbieter zurückgreifen, wenn der Kunde beispielsweise Auslandsgespräche führt oder im Urlaub im Internet surft, sollte bei einem Umzug ins Ausland normalerweise ebenfalls ein vorzeitiges Kündigungsrecht gegeben sein.   

 

Die bisherige Rufnummer mitnehmen

Ändert sich die Ortsvorwahl durch den Umzug nicht, kann der Kunde seine bisherige Rufnummer mitnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob er an seinem neuen Wohnort weiterhin den bisherigen Anbieter nutzt oder zu einem anderen Anbieter wechselt.

Eine Mobilfunknummer hingegen kann der Kunde immer mitnehmen, denn diese wird unabhängig vom Wohnort vergeben. Wechselt der Kunde den Anbieter und möchte er seine Rufnummer mitnehmen, kann hierfür aber ein Entgelt erhoben werden. 

 

Eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbaren

Ist absehbar, dass der Kunde vor Ablauf von zwei Jahren umziehen wird oder möchte er schlichtweg etwas flexibler sein, kann bereits bei Vertragsabschluss eine kürzere Laufzeit vereinbaren.

Durch das novellierte Telekommunikationsgesetz sind künftig nämlich alle Anbieter dazu verpflichtet, neben den üblichen Zweijahresverträgen auch Verträge anzubieten, die nur eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Einige dieser Verträge sehen dann auch keine dreimonatige Kündigungsfrist vor, sondern können monatlich gekündigt werden.

Allerdings sind die Grundgebühren bei Tarifen mit kürzeren Vertragslaufzeiten häufig etwas höher oder Hardware wie beispielsweise der Router wird nicht subventioniert. Im Gegenzug muss der Kunde dann aber auch die Grundgebühren im Fall einer umzugsbedingten Kündigung nicht weitere drei Monate lang bezahlen.

 

Mehr Ratgeber und Tipps zu Telefon, W-Lan und Handy:

Thema: Die neuen Regelungen zum Festnetz- und Internetanschluss bei einem Umzug während der Vertragslaufzeit

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Zeitschriften zu Internet und WLan
Fachzeitschriften und Special-Interest-Zeitschriften zum Thema Internet & WLan im Kurzportrait Es gibt kaum eine andere Sparte, in der e...
Warum heißen Computerfehler "Bugs"?
Warum heißen Computerfehler Bugs ? In der Computerwelt ist oft von “Bugs” die Rede, wenn Rechner oder Programme Fehlv...
10 Tipps zur Datensicherheit unterwegs
10 Tipps zur Datensicherheit unterwegs Wenn es auf die Reise geht, egal ob privat oder geschäftlich, nehmen viele Laptop, Notebook oder...
Uebersicht zu WLan-Komponenten
Übersicht zu WLan-Komponenten Während das drahtlose Surfen vor wenigen Jahren noch recht exotisch anmutete und bestenfalls unter C...
Infos und Tipps zu kostenlosen Anti-Viren-Programmen
Infos und Tipps zu kostenlosen Anti-Viren-Programmen Vermutlich jeder Internetnutzer hat in seinem virtuellen Briefkasten schon einmal eine...

mehr Artikel

Wichtige Aspekte bei mobilen Webseiten Wichtige Aspekte bei mobilen Webseiten Es ist noch gar nicht so lange her, als Webdesigner sowohl die technische als auch die optische Größe ihrer Internetseiten stets im Blick behalten mussten. Viele Server arbeiteten mit der Bildschirmauflösung 800 x 600. Dadurch war die Seitenbreite letztlich vorgegeben, denn andernfalls wurde die Seite nicht richtig angezeigt.    Ganzen Artikel...

HotSpots sicher nutzen Öffentliche HotSpots sicher nutzen Öffentliche HotSpots finden sich immer häufiger und es ist zweifelsohne sehr komfortabel für den Nutzer, sich auch fernab vom eigenen Schreibtisch dank WLan-Verbindung ins Internet einwählen zu können. Allerdings sollte der Nutzer dabei im Hinterkopf behalten, dass er sich diesen Netzwerkzugang mit anderen Nutzern teilt und es damit für einen Dritten möglich wird, aus dem Internet oder dem lokalen Netzwerk heraus auf sein Notebook zuzugreifen. Um öffentliche HotSpots sicher nutzen zu können, ist es daher ratsam, einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.   Ganzen Artikel...

Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann Sozialtarif der Telekom - wer ihn nutzen kann und wie er beantragt wird Telefon, Handy und Internet gehören heute zum normalen Lebensstandard dazu. Es ist nahezu selbstverständlich, zu Hause per Festnetz und unterwegs per Mobilfunk erreichbar zu sein und bereits im Kindergarten, spätestens aber in der Schule sammeln Kinder erste Erfahrungen mit dem Computer.   Ganzen Artikel...

Cybermobbing - Infos und Schutzmaßnahmen Cybermobbing - Infos und Schutzmaßnahmen Von dem Phänomen Cybermobbing sind immer mehr Menschen betroffen. Dieser Beitrag erklärt, was Cybermobbing genau ist, welche Varianten es gibt und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Während das Mobbing früher ein Problem war, das vor allem in der Schule und am Arbeitsplatz auftauchte, verlagert es sich nun zunehmend ins Internet. Immer häufiger geraten Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene in die Situation, dass sie im Internet gemobbt werden.   Ganzen Artikel...



Warum analoge Computer ein Comeback erleben Warum analoge Computer ein Comeback erleben   Unser Zeitalter ist digital. In fast jeder Alltagselektronik stecken Mikrochips, die mit Bits und Bytes rechnen. Auch die künstlichen Intelligenzen (KI), die eine immer größere Rolle spielen, basieren auf digitalen Computern. Doch in Zukunft könnte sich das ändern. Denn ausgerechnet bei der KI, bei Quantencomputern und in anderen, hochmodernen Systemen könnten die längst totgeglaubten analogen Computer die digitalen Technologien ablösen. Warum das so ist und welche Vorteile analoge Computer bieten, erklären wir in diesem Beitrag.  Ganzen Artikel...