Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die wichtigsten Änderungen 2016 rund ums Internet

Die wichtigsten Änderungen 2016 rund ums Internet 

Wie jedes Jahr bringt auch 2016 verschiedene Neuerungen mit sich. So wird das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland künftig kostengünstiger und es tritt eine EU-Regelung in Kraft, die die Netzneutralität vorschreibt. Computernutzer können in Zukunft selbst entscheiden, welchen Router sie verwenden wollen, und in ICEs 2. Klasse soll es kostenfreies WLan geben.

 

 

Hier also die wichtigsten Änderungen 2016 rund ums Internet in der Übersicht: 

 

Die Preise fürs Telefonieren und Surfen im EU-Ausland sinken.

Wie schon in den Vorjahren sinken die Preise fürs Telefonieren und Surfen innerhalb der EU. Bis zum 30. April 2016 gelten noch die bisherigen 19 Cent für abgehende Gespräche, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten als Preis-Obergrenzen.

Danach bilden Maximalaufschläge auf den jeweiligen Heimtarif die neuen Obergrenzen. Für Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürfen die Anbieter dann nur noch 5 Cent pro Minute als Aufschlag in Rechnung stellen. Pro SMS dürfen maximal 2 Cent und pro Megabyte Datenvolumen höchstens 5 Cent mehr berechnet werden. Eine SMS beim Grenzübertritt wird nach wie vor darüber informieren, wie teuer das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland ist.

Ab dem 15. Juli 2017 sollen die Zusatzkosten dann endgültig abgeschafft werden. Wer im EU-Ausland telefoniert, SMS schreibt oder im Internet surft, muss dann nur noch die Gebühren bezahlen, die er auch zu Hause bezahlt. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen.

So sollen Netzbetreiber beispielsweise dann Zuschläge erheben dürfen, wenn die Nutzung das übliche Maß übersteigt. Konkrete Vorgaben dazu, wann und in welcher Höhe auch künftig Zuschläge erhoben werden dürfen, sollen bis Dezember 2016 festgelegt sein.    

 

Eine EU-Regelung gibt Netzneutralität vor.

Zum 30. April 2016 wird der Zugang zum offenen Internet durch eine EU-Vorgabe neu geregelt. Sie schreibt vor, dass grundsätzlich alle Datenpakete im Internet gleich behandelt werden müssen. Sender und Empfänger, Inhalt, Anwendung oder Dienst spielen dabei keine Rolle.

Diese Leitlinie wird auch Netzneutralität genannt. Allerdings ist es zulässig, dass der Netzbetreiber in bestimmten Fällen vom Grundsatz der Netzneutralität abweicht. Möglich ist dies beispielsweise, wenn eine drohende Netzüberlastung verhindert werden soll. Der Netzanbieter muss den Verbraucher dann aber darüber informieren, welche Auswirkungen die Einschränkung auf den Internetzugang und die Nutzung von Internet und Apps haben kann.

In welcher Form die Informationen bereitgestellt werden müssen, wird noch festgelegt. Reicht die Netzkapazität aus, darf der Netzanbieter außerdem Spezialdienste anbieten. Allerdings muss es notwendig sein, die Qualität bestimmter Dienste zu optimieren. Gleichzeitig darf die Optimierung bestimmter Dienste nicht zur Folge haben, dass diese Spezialdienste die reguläre Internetnutzung in Geschwindigkeit und Bandbreite einschränken. Konkrete Angaben dazu, wann die Netzkapazität ausreicht und was als Spezialdienst zur Verfügung gestellt werden darf, enthält die EU-Regelung aber nicht.

Im Rahmen des Vertrags muss der Netzanbieter zudem Angaben zu den Up- und den Download-Geschwindigkeiten machen. Dabei muss er im Festnetz die Mindestgeschwindigkeit, die regulär verfügbare Geschwindigkeit, die beworbene Geschwindigkeit und die Höchstgeschwindigkeit angeben. Im Mobilnetz reicht die Angabe der geschätzten Höchstgeschwindigkeit und der beworbenen Geschwindigkeit aus.   

 

Computernutzer können Router und Modems ihrer Wahl verwenden.

Einige Netzbetreiber lassen bislang ausschließlich ihre eigenen Router zu. Verbraucher konnten dadurch nicht wählen, welchen Router oder welches Modem sie für den Internetzugang verwenden möchten. Stattdessen müssen sie die Geräte ihres Anbieters nutzen. Gleichzeitig kam durch diese Praxis der Wettbewerb ins Stocken, denn die Hersteller von Router und Modems waren auf ein paar Netzbetreiber angewiesen. Damit soll künftig Schluss sein.

Ein neuer Entwurf des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, kurz FTEG, nimmt alle Arten von Endgeräten in die Liberalisierung auf. Die Grundlage hierfür schafft eine Neudefinition des Netzabschlusspunktes. Demnach endet das Netz des Anbieters an der Anschlussdose an der Wand. Router, Modems und andere Endgeräte, die daran angeschlossen sind, fallen somit nicht mehr in die Hoheit der Netzanbieter. Bislang definierten viele Anbieter ihre Endgeräte als aktiven Zugangspunkt zum öffentlichen Netz und konnten Verbraucher folglich dazu verpflichten, vorgeschriebene Router zu verwenden, um ihre Internetdienste nutzen zu können.

Die Telekommunikationsunternehmen dürfen ihren Kunden zwar nach wie vor Endgeräte anbieten und zur Verfügung stellen. Verbraucher müssen solche Angebote aber künftig nicht annehmen, sondern können ein Gerät ihrer Wahl anschließen.

Damit die jeweilige Hardware in Betrieb genommen werden kann, müssen die Anbieter ihren Kunden die erforderlichen Zugangsdaten mitteilen. Bisher war es so, dass einige Unternehmen diese Zugangsdaten zurückbehielten und auf die automatische Konfiguration durch den Netzbetreiber verwiesen. In Zukunft sind die Anbieter verpflichtet, Kunden die notwendigen Daten für die technische Einrichtung des Internetzugangs mit einem beliebigen Endgerät zur Verfügung zu stellen.

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf mit den genannten Neuerungen bereits auf den Weg gebracht. Sobald der Bundespräsident das geplante Gesetz unterschrieben hat, wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ein halbes Jahr später tritt es dann in Kraft.  

 

In ICEs soll auch in der 2. Klasse kostenfreies WLan zur Verfügung stehen.

Fast alle ICEs verfügen über die WLan-Technik. Dabei empfängt die Anlage das Funksignal und leitet es in verstärkter Form in die einzelnen Waggons weiter. In der 1. Klasse können Fahrgäste das WLan kostenfrei nutzen. Im Laufe des Jahres sollen die Züge technisch soweit aufgerüstet werden, dass auch Fahrgäste in der 2. Klasse kostenfreies WLan nutzen können. Bisher ist dieser Service in der 2. Klasse kostenpflichtig.

Mehr Tipps, Anleitungen und Ratgeber:

  • Daten in sozialen Netzwerken löschen - Infos und Tipps
  • Tipps zum Schutz vor versteckten App-Kosten
  • Dank LTE schnelles Internet auf dem Smartphone
  • Bezahlen im Netz - Infos und Tipps
  • Tipps zur Handy- und mobilen Internetnutzung im Ausland
  • Infos und Tipps zu kostenlosen Anti-Viren-Programmen
  • Thema: Die wichtigsten Änderungen 2016 rund ums Internet

     
    < Prev   Next >

    Anzeige

    PDF-Download

    PDF Anleitungen

    IT & Internet

    Was bringen Hirntraining-Apps wirklich?
    Was bringen Hirntraining-Apps wirklich? Bestimmte Computerspiele sollen die Intelligenzleistung verbessern, die Denkgeschwindigkeit erhö...
    Checkliste bei Fehlern im WLan unter Windows Vista/XP
    Checkliste bei Fehlern im WLan unter Windows Vista / XP Natürlich sind auch Drahtlosnetzwerke vor Fehlern nicht gefeit, wobei sich die...
    6 Fragen zum 5G-Netz
    6 Fragen zum 5G-Netz Seit einiger Zeit ist 5G in aller Munde. Doch was steckt eigentlich hinter dieser Abkürzung? Wie funktioniert...
    Wissenswertes zur Strahlung von Smartphones
    Wissenswertes zur Strahlung von Smartphones Experten machen sich zunehmend Sorgen über die gesundheitsschädliche Strahlung von...
    Lan Anschluss Konfiguration
    Die Lan Anschluss Konfiguration

    mehr Artikel

    IT-Infrastruktur fürs Homeoffice optimieren IT-Infrastruktur fürs Homeoffice optimieren   Computer, Smartphone & Co. sind längst selbstverständliche Begleiter im Alltag und in nahezu jedem Haushalt vorhanden. Im Internet einzukaufen, die Bankgeschäfte online zu erledigen und über digitale Wege mit anderen zu kommunizieren, ist heutzutage Normalität. Und in einer modernen Arbeitswelt wächst vielerorts der Wunsch, zumindest zeitweise im Home-Office zu arbeiten.  Ganzen Artikel...

    Surfen und gleichzeitig lernen - 10 Anregungen Surfen und gleichzeitig lernen - 10 Anregungen   Mit Freunden in aller Welt kommunizieren, in Foren stöbern, Infos recherchieren, einkaufen oder Bankgeschäfte erledigen: Das Internet lässt sich auf sehr vielfältige Weise und für die unterschiedlichsten Zwecke nutzen. Klar, dass das weltweite Netz manchmal auch einfach nur zu einem netten Zeitvertreib wird und sich prima eignet, um etwa mit Spielen die eine oder andere Stunde zu überbrücken. Aber genauso kann das Internet zu einer sehr nützlichen Plattform werden, um Neues zu lernen oder vorhandene Kenntnisse zu vertiefen. Und viel mehr als ein bisschen Zeit und einen Internetzugang braucht es nicht, um sich frisches Wissen oder Können anzueignen. Wir haben zehn Anregungen zusammengetragen, wie der Nutzer surfen und gleichzeitig lernen kann.  Ganzen Artikel...

    WLan und Mobilfunk im Flieger - Infos und Tipps WLan und Mobilfunk im Flieger - Infos und Tipps Wer verreist, nimmt sein Handy oder Smartphone, sein Tablet oder seinen Laptop oft mit. Und viele möchten auch während des Flugs nicht darauf verzichten, E-Mails zu schreiben, SMS zu verschicken oder Posts in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Tatsächlich bieten viele Fluglinien ihren Passagieren diese Möglichkeiten inzwischen an.    Ganzen Artikel...

    10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 1. Teil 10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 1. Teil   Immer mehr Produkte brauchen eine Verbindung zum Internet. Und weil viele von ihnen im Betrieb personenbezogene Daten verarbeiten, können sie zu Einfallstoren für Cyber-Kriminelle werden. Wie sicher die Produkte sind, ist bei der Auswahl aber oft kaum zu erkennen. Abhilfe soll nun das neue IT-Sicherheitskennzeichen schaffen. Es soll auf einen Blick über die Sicherheitsmerkmale eines Produkts oder einer Dienstleistung informieren. Doch was genau hat es mit dem IT-Sicherheitskennzeichen auf sich? Wer bekommt es? Wofür wird es von wem vergeben? Wir beantworten zehn Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen!  Ganzen Artikel...



    Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil Bezahlen beim Online-Shopping: Die Möglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil   Per Vorkasse, über einen Online-Bezahldienst oder doch besser auf Rechnung? In Online-Shops stehen verschiedene Bezahlmöglichkeiten zur Auswahl. Doch welche davon sind am besten und sichersten? Bei einer Bestellung im Online-Shop waren früher in erster Linie Vorkasse und Rechnung üblich. Dadurch lag das komplette Risiko entweder beim Käufer oder beim Verkäufer. Während der Verkäufer die Bezahlung per Vorkasse bevorzugte, war dem Käufer ein Kauf auf Rechnung lieber. Mittlerweile schalten sich verschiedene Drittanbieter oder Banken dazwischen. Die Bezahldienste sollen dazu beitragen, dass Online-Einkäufe schnell, einfach und für beide Seiten sicher ablaufen. Doch ganz risikofrei sind auch moderne Bezahldienste nicht. In einem zweiteiligen Beitrag bündeln wir die wichtigsten Infos zum Thema!  Ganzen Artikel...