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Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 2. Teil

Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 2. Teil 

Wer im Internet surfen will, braucht neben einem Endgerät vor allem einen Internetzugang. Und dabei stehen mittlerweile verschiedene Varianten zur Verfügung. Welche das sind, erklärt unsere zweiteilige Übersicht.

 

 

Das Internet ist heute aus dem beruflichen und dem privaten Alltag kaum noch wegzudenken. Dabei ist das Internet eigentlich noch ziemlich jung. Doch es hat sich nicht nur rasend schnell verbreitet, sondern in der recht kurzen Zeit auch erstaunlich weiterentwickelt. Zwar ist auch heute noch ein Anschluss die Grundvoraussetzung für die Internetnutzung.

Aber während es früher nur recht langsame analoge Verbindungen gab, hat der Nutzer jetzt die Auswahl aus Breitbandzugängen in zahlreichen Varianten. Und in einer zweiteiligen Übersicht stellen wir die verschiedenen Anschlussmöglichkeiten vor. Dabei ging es im 1. Teil um Basiswissen rund um den Breitbandzugang als solches. Außerdem haben wir den Breitbandzugang per DSL, per Glasfaserkabel und per Fernsehkabel erläutert.

Hier ist nun der 2. Teil: 

 

Der Breitbandzugang per Mobilfunk

Über den mobilen Funk kann ein Breitbandzugang ebenfalls realisiert werden. In diesem Fall findet die Verbindung nicht über Kupferleitungen, sondern über Funkkanäle statt. Eigentlich sind diese Funkkanäle in erster Linie fürs Telefonieren ausgelegt, doch sie können auch für den Datenverkehr genutzt werden. Dabei ist es möglich, Daten zu empfangen und zu senden. Für einen Internetzugang per Mobilfunk stehen verschiedene technische Standards zur Verfügung, die sich mit Blick auf die Bitraten beim Down- und Upstream teils deutlich unterscheiden.

Zu den bekanntesten Standards in diesem Zusammenhang gehören die GSM/GPRS-, die UMTS- und die LTE-Technik. 

GSM/GPRS

GSM ist ein Standard für volldigitale Mobilfunknetze. Die Idee hinter GSM war, ein Telefonsystem zu etablieren, das mit den bestehenden Telefonnetzen kompatibel ist und den Nutzern gleichzeitig ermöglicht, weltweit mobil zu telefonieren. Neben der Telefonie wird GSM dabei auch für den Versand von Kurzmitteilungen und die Übertragung von Daten genutzt. Beim GPRS, einem weiteren digitalen Mobilfunkstandard, werden die gesendeten Daten in kleine Pakete aufgeteilt, als Datenpakete verschickt und beim Empfänger wieder in die ursprünglichen Datenform zusammengefügt.

Dabei können Übertragungsraten von gut 170 kbit/s erreicht werden. Wird GPRS aktiviert, kommt zunächst nur eine virtuelle Verbindung zustande. Erst wenn tatsächlich Daten übertragen werden, greift der Nutzer auf den Funkraum zu. Aus diesem Grund muss für den Nutzer kein Funkkanal reserviert werden. Gleichzeitig ist bei der Abrechnung die übertragene Datenmenge und weniger die Verbindungsdauer entscheidend. So gut wie alle Mobiltelefone und mobilen Endgeräte unterstützen GPRS oder können für einen mobilen Internetzugang mit einer Steckkarte als Modem oder einem USB-Stick nachgerüstet werden.   

 

UMTS

UMTS-Dienste haben praktisch alle Mobilfunkanbieter im Angebot. Allerdings ist UMTS nicht überall verfügbar. Möchte der Nutzer diesen technischen Standard nutzen, braucht er ein UMTS-fähiges mobiles Endgerät. Daneben kann er seinen Rechner mit einer UMTS-Card ausstatten, die dann die Verbindung zum UMTS-Mobilfunknetz herstellt.

Wie schnell die Internetverbindung ist, hängt davon ab, wie weit die nächste UMTS-Basisstation entfernt und wie ausgelastet das UMTS-Netz ist. Generell liegt die Übertragungsrate aber bei maximal 384 kbit/s. Probleme kann es dann geben, wenn viele Nutzer einer Funkzelle gleichzeitig auf das Netz zugreifen. Denn weil die verfügbare Gesamtkapazität zwischen allen aktiven Endgeräten aufgeteilt wird, kann sich dies nachteilig auf die Erreichbarkeit auswirken. Eine leistungsfähigere Technik innerhalb des UMTS-Standards ist HSPDA. Sie ermöglicht Übertragungsraten von bis zu 7 Mbit/s.   

LTE

Das Kürzel LTE steht für Long Term Evolution und bezeichnet einen Mobilfunkstandard, der als Nachfolger von den UMTS-Standards gilt. Das LTE-Netz wird parallel zu den GSM- und UMTS-Funknetzen betrieben. Beim Download können mittels LTE Übertragungsraten von über 100 Mbit/s erreicht werden. Bislang ist LTE vor allem in ländlichen Regionen weit verbreitet. Dies liegt an einer Auflage, die die Bundesnetzagentur machte, als die LTE-Frequenzen versteigert wurden. Die Auflage besagte, dass der Ausbau des LTE-Netzes zunächst in den Gebieten vorgenommen werden sollte, die bis dahin mit Breitbandzugängen unterversorgt waren. Erst im weiteren Verlauf sollte das LTE-Netz dann auch in Städten und Ballungszentren ausgebaut werden.  

 

Der Breitbandzugang per WLan

WLan oder Wireless Lan steht für Wireless Local Area Network und bedeutet auf Deutsch soviel wie kabelloses, lokales Funknetz. Bei einem Breitbandzugang per WLan greift der Nutzer also auf ein lokales oder regionales Funknetz zurück. Damit dieser Zugriff möglich ist, braucht der Nutzer einen WLan-Adapter in Form einer Funk-Netzwerkkarte. Mittlerweile gehört ein solcher Adapter zur Standardausstattung von Computern und mobilen Endgeräten. Falls nicht, kann der Nutzer sein Gerät mit einem WLan-USB-Adapter oder einer WLan-Cardbus-Karte nachrüsten.

Zu Hause verbindet sich der Nutzer dann über sein eigenes WLan-Netz mit dem Internet, wobei er neben seinem Computer auch andere mobile Endgeräte und weitere Komponenten wie beispielweise einen Drucker oder ein Festnetztelefon anschließen kann. Außerhalb kann sich der Nutzer mit einem WLan-fähigen Gerät über Hotspots mit dem Internet verbinden. Ein Hotspot ist ein öffentlicher drahtloser Zugriffspunkt auf das Internet. Hotspots gibt es beispielsweise an Flughäfen und Bahnhöfen, in Restaurants und Hotels und an anderen öffentlichen Orten. Teilweise ist der Zugriff auf das Internet dabei kostenfrei möglich, teilweise erhält der Nutzer nur gegen Bezahlung Zugriff. 

 

Der Breitbandzugang per Satellit

Eine weitere Möglichkeit, um ins Internet zu gehen, ergibt sich über Satellit. Dafür braucht der Nutzer eine Satellitenschüssel, ein Satellitenmodem und ein ISDN-Modem. Der große Nachteil bei dieser Variante des Internetanschlusses ist, dass der Nutzer zwar Daten empfangen, aber nicht senden kann. Denn eine Satellitenschüssel kann nur den Downstream realisieren. Für den Versand von Daten, also den Upstream, muss der Nutzer auf eine andere Verbindung zugreifen.  

 

Der Breitbandzugang per Stromleitung

Auch über das Stromnetz kann ein Internetzugang zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden die Datenverbindungen zwischen einer normalen Steckdose und Trafostationen realisiert. Die Trafostationen wiederum können entweder per Glasfaser oder mittels Richtfunk angebunden werden. Der nicht allzu verbreitete Breitbandzugang über die Stromleitung wird auch als Powerline Communication oder kurz PLC bezeichnet. 

 

Ein paar Hinweise zur rechtlichen Situation

Ein Festnetzanschluss gehört zur Grundversorgung. Ähnlich wie beispielsweise Strom muss also sichergestellt sein, dass in jeder Wohnung ein Telefonanschluss bereitgestellt werden kann. Bei einem Internetanschluss ist das anders. Das Internet ist zwar inzwischen Standard und für viele selbstverständlich. Aber ein Internetanschluss gehört nicht zur Grundversorgung.

Deshalb ist kein Anbieter dazu verpflichtet, die Versorgung der Endkunden mit einem Breitbandzugang zu gewährleisten.  Ist Internet verfügbar und schließt der Nutzer einen Vertrag ab, muss der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen zur Verfügung stellen. Allerdings fällt die Bandbreite, die tatsächlich verfügbar ist, mitunter deutlich geringer aus als die Bandbreite, die vertraglich angekündigt war.

Die Anbieter erklären das damit, dass die Übertragungsrate von der Telefonanschlussleitung des Nutzers beeinflusst wird. Aus diesem Grund sichern die Anbieter auch keine konkrete Geschwindigkeit zu, sondern weichen auf Formulierungen wie „Bitraten von … bis … kbit/s“ aus. Solche Formulierungen lassen jedoch viel Raum für die Auslegung, welche Bandbreite der jeweilige Anbieter dem Kunden aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen letztlich schuldet. Die Folge davon wiederum ist, dass die Anbieter eine Sonderkündigung wegen einer Unterschreitung der versprochenen Bandbreite meist zurückweisen.

Nur wenn die Bandbreite dauerhaft um mehr als die Hälfte unterschritten wird, es ständig zu Störungen und Ausfällen kommt oder die Internetverbindung überhaupt nicht aufgebaut werden kann, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollte der Nutzer nicht nur auf den Preis und die darin enthaltenen Leistungen achten. Stattdessen sollte er zunächst einmal überlegen, welche Datenraten er benötigt. Surft er nur gelegentlich im Internet und verschickt ein paar E-Mails, sollte ihm eine Bandbreite von 1 Mbit/s völlig ausreichen.

Möchte er aber regelmäßig größere Datenmengen herunterladen, beispielsweise in Form von Musikdateien und Videos, braucht er eine deutlich höhere Bandbreite. Doch unabhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten und den individuellen Wünschen sollte sich der Nutzer immer auch erkundigen, welche Möglichkeiten an seinem Wohnort überhaupt verfügbar sind.

Mehr Anleitungen, Ratgeber und Tipps:

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  • Thema: Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 2. Teil

     
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