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Künftig freie Wahl beim Internetrouter

Künftig freie Wahl beim Internetrouter 

Bislang mussten Verbraucher an ihrem Breitbandanschluss oft den Router ihres Netzbetreibers verwenden. Doch damit ist jetzt Schluss. Denn eine gesetzliche Neuregelung sorgt dafür, dass künftig freie Wahl beim Internetrouter besteht.

 

Bisher war es so: Viele Netzbetreiber verpflichteten ihre Kunden dazu, die hauseigenen Router zu verwenden. Die einfache, kabelgebundene Basisversion wurde dabei während der Vertragslaufzeit oft ohne Zusatzkosten zur Verfügung gestellt. Für ein höherwertiges Modell oder ein Gerät mit WLan mussten Kunden einen Aufpreis bezahlen. Dieser lag zwischen zwei und fünf Euro pro Monat.

Statt den Router nur zu mieten, konnten Kunden das Gerät häufig auch kaufen. An dieser Praxis wird sich in Zukunft wahrscheinlich nicht allzu viel ändern. Denn die Netzwerkbetreiber dürfen ihren Kunden auch weiterhin eigene Router zur Verfügung stellen oder zur Miete und zum Kauf anbieten.

Neu ist aber, dass sie die Kunden nicht mehr dazu verpflichten dürfen, die hauseigenen Geräte zu verwenden. Stattdessen können Verbraucher künftig selbst entscheiden, ob sie einen Router ihres Telefon- und Internetanbieters verwenden oder sich ein eigenes Gerät im Handel kaufen möchten. 

 

Freie Routerwahl durch gesetzliche Neuerungen

Die Basis für die freie Wahl in Sachen Internetrouter schaffen gesetzliche Neuregelungen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi, auf den Weg gebracht hat. Bereits im November 2015 wurde das Gesetz im Bundestag und im Bundesrat beschlossen. Seit dem 1. August 2016 ist das Gesetz zur Routerfreiheit in Kraft.  

Möglich ist die freie Routerwahl durch zwei Änderungen. So wurde zum einen das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, kurz FTEG, dahingehend neu geregelt, dass die Liberalisierung für Endgeräte aller Art gilt, darunter eben auch für Router und Kabelmodems. Zum anderen wurde das Telekommunikationsgesetz, kurz TKG, geändert. Im Ergebnis ist der Netzzugang des Verbrauchers jetzt als passiver Netzabschlusspunkt definiert. Für die Praxis heißt das, dass das Telekommunikationsnetz vor dem Router endet. Der Router wiederum ist ein aktives Endgerät und gehört damit nicht mehr zum Telekommunikationsnetz.

Mit dem Router ist es also im Prinzip ähnlich wie mit dem Telefon. Die Telefonleitung, die der Festnetzanbieter dem Verbraucher als Zugang zum Festnetz zur Verfügung stellt, endet an der Telefondose. Und der Verbraucher kann hier ein Telefon seiner Wahl als Endgerät anschließen, um die Telefonleitung zu nutzen. Die Änderung des TKG war deshalb notwendig, weil viele Telekommunikationsanbieter bisher den Router als aktiven Netzabschlusspunkt definierten. Ihrem Verständnis nach war der Router also der Zugangspunkt zum öffentlichen Netz, wobei die Anbieter die Ausgestaltung des Netzes bestimmen. Und weil das Telekommunikationsnetz dadurch am Router endete, konnten sie den Router vorschreiben, der verwendet werden musste. 

 

Die Herausgabe der Zugangsdaten ist Pflicht

Telekommunikationsanbieter können zusammen mit ihren Telefon- und Internettarifen auch in Zukunft Router und Modems zur Verfügung stellen und zur Miete oder zum Kauf anbieten. Möchte der Kunde aber ein eigenes Endgerät verwenden, muss der jeweilige Netzbetreiber die notwendigen Zugangsdaten herausgeben. Dazu verpflichtet ihn das neue Gesetz. Dabei muss die Herausgabe der Zugangsdaten unaufgefordert und kostenfrei erfolgen.  

Die Vor- und Nachteile eines eigenen Routers

Egal ob der Kunde zu einem anderen Anbieter wechselt und dort einen neuen Vertrag abschließt oder ob er bereits einen laufenden Vertrag hat: Seit dem 1. August 2016 kann der Kunde frei wählen, welche Hardware er einsetzen will. So kann er einen Router oder ein Modem von seinem Telekommunikationsanbieter verwenden, sich genauso aber auch ein eigenes Gerät im Handel kaufen. Dabei hat ein eigener Router durchaus Vorteile. Allerdings gibt es auch ein paar Nachteile. 

Vorteile beim eigenen RouterNachteile beim eigenen Router
Der Verbraucher kann das Gerät auswählen, das ihm am meisten zusagt.Der Verbraucher muss den Router selbst einrichten.
Der Verbraucher muss während der Vertragslaufzeit keine Mietkosten bezahlen und das Gerät nach Vertragsende nicht zurückschicken.Der Verbraucher muss sich selbst um die Funktionsfähigkeit des Routers kümmern. Hierzu gehören z.B. Updates. Eine Fernwartung durch den Anbieter erfolgt nicht.
Der Verbraucher kann den Router passend zu seinem individuellen Bedarf konfigurieren und nutzen. Ist der Router defekt, muss sich der Verbraucher an den Händler oder Hersteller wenden. Sein Anbieter tauscht das Gerät nicht aus.
Wechselt der Verbraucher den Anbieter, kann er seinen Router weiterhin verwenden. Er muss kein neues Gerät installieren, sondern muss lediglich die neuen Zugangsdaten eingeben. (Vorausgesetzt, der Anschluss bleibt gleich.)Führt eine Sicherheitslücke am Router zu einem Schaden, muss der Verbraucher den Nachweis erbringen, dass er die Sicherheitsmaßnahmen, die der Hersteller empfiehlt, vollständig und zeitnah umgesetzt hatte.

Zwei wichtige Punkte beim eigenen Internetrouter

Im Handel sind Internetrouter und Modems in vielen verschiedenen Varianten erhältlich. Vom simplen Endgerät mit Basisfunktionen bis hin zur topmodernen Schaltzentrale ist alles vertreten. Doch je mehr ein Router kann, desto teurer ist er in der Regel auch.

Rechnet der Verbraucher andererseits die Kosten zusammen, die für die Zusendung des Routers bei Vertragsbeginn, die Miete eines hochwertigen Routers über einen Zeitraum von zwei Jahren und die Rücksendung bei Vertragsende zusammenkommen, ist er preislich von einem eigenen Gerät nicht mehr weit weg. Doch bevor sich der Nutzer für einen eigenen Internetrouter entscheidet, sollte er zwei Punkte bedenken:

1.       Der Router muss aus technischer Sicht zum vorhandenen Anschluss passen. So eignet sich ein DSL-Router nur für einen DSL-Anschluss, bei einem Kabelanschluss muss ein Kabelrouter her. Und wer (noch) keinen IP-basierten Anschluss hat, sondern ganz klassisch einen analogen oder einen ISDN-Anschluss, und über sein Gerät telefonieren will, braucht einen Router, der auch analoge und ISDN-Telefonie kann.   

2.    Der Verbraucher sollte zumindest grundlegende Technikkenntnisse haben. Einen Router zu installieren, ist zwar nicht allzu schwierig. Denn die Geräte kommen mit einer Anschluss- und Installationsanleitung daher, die der Verbraucher nur befolgen muss. Gibt es aber Probleme, ist der Verbraucher auf sich alleine gestellt. Denn den technischen Support seines Telekommunikationsanbieters wird er bei einem eigenen Gerät wahrscheinlich nicht in Anspruch nehmen können.

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