Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Tipps und Infos zum LTE-Netz
Tipps und Infos zum LTE-Netz Das Kürzel LTE steht für Long Term Evolution und das LTE-Netz bezeichnet einen Mobilfunkstandard, der...
Welche Ausstattung braucht ein Home-Office?
Welche Ausstattung braucht ein Home-Office? Viele Arbeitnehmer wünschen sich mehr Unabhängigkeit. Das Home-Office scheint da e...
Künftig freie Wahl beim Internetrouter
Künftig freie Wahl beim Internetrouter Bislang mussten Verbraucher an ihrem Breitbandanschluss oft den Router ihres Netzbetreibers verw...
Internetsucht Infos und Fakten
Die wichtigsten Infos und Fakten zum Thema Internetsucht Das Internet ist längst zu einem festen Bestandteil des alltäglichen Lebe...
Die wichtigsten Tipps fuer ein sicheres iPhone
Die wichtigsten Tipps für ein sicheres iPhone Für die einen ist das iPhone ein praktisches und bequemes Arbeitsmittel, für di...

mehr Artikel

Wie funktioniert Cell Broadcast? Wie funktioniert Cell Broadcast?   Wie werden Menschen vor Gefahren wie Unwetter, Feuer, Flut und anderen Katastrophen gewarnt, wenn sie keine Warn-App nutzen, Radio oder Fernsehen nicht eingeschaltet haben und es in ihrer Umgebung auch keine Sirenen mehr gibt, die heulen können? Die Lösung soll Cell Broadcast sein. Durch diese Technik können Rettungsleitstellen Warnmeldungen an Mobilfunkgeräte in der betroffenen Region schicken, um so möglichst viele Menschen zu erreichen. In Deutschland ist die Warntechnik seit dem 23. Februar 2023 aktiv. Aber was genau ist Cell Broadcast und wie funktioniert die Warntechnik?    Ganzen Artikel...

Moegliche WLan-Angriffsszenarien Mögliche WLAN-Angriffsszenarien Im Zusammenhang mit den Minuspunkten von WLAN ist sicherlich die Sicherheit zu nennen, denn funkbasierte Systeme nutzen öffentliche Luftschnittstellen, die potenzielle Angreifer wiederum nutzen können, um persönliche oder auch unternehmensinterne Daten des WLAN-Users in Erfahrung zu bringen.Dabei gibt es eine Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten, die einem Angreifer zur Verfügung stehen. Ganzen Artikel...

Was sind Social Bots? Was sind Social Bots? Wenn es um neue Begrifflichkeiten geht, ist US-Präsident Donald Trump oft nicht weit. Und auch wenn er den Begriff “Social Bots” weder erfunden noch geprägt hat, so ist diese Bezeichnung doch spätestens seit der Berichterstattung über den Präsidentschaftswahlkampf zwischen Trump und Hillary Clinton bekannt geworden.    Ganzen Artikel...

Als digitaler Nomade arbeiten Als digitaler Nomade arbeiten   Das Leben genießen, die Welt bereisen und gleichzeitig Geld verdienen: Dank Digitalisierung ist genau das möglich. Als sogenannte digitale Nomaden können Freiberufler und Selbstständige überall auf der Welt arbeiten, wo sie zumindest zeitweise Zugriff auf eine stabile Internetverbindung haben. Allerdings sollten auch digitale Nomaden im Vorfeld genau abklären, was sie brauchen, damit sie ihren Job professionell erledigen können. Denn genau wie alle anderen Freiberufler und Selbstständigen, die in Deutschland arbeiten, müssen auch digitale Nomaden gesetzliche Vorgaben und Steuerpflichten einhalten. Wir erklären, woran der digitale Nomade denken sollte.  Ganzen Artikel...



Die 5 wichtigsten Fragen zu DVB-T2 Die 5 wichtigsten Fragen zu DVB-T2Ende März 2017 wurde das bisherige Antennenfernsehen im Standard DVB-T in vielen Regionen abgeschaltet und durch den Nachfolgestandard DVB-T2 ersetzt. In anderen Regionen wird die Umstellung noch erfolgen.    Ganzen Artikel...