Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 2. Teil
10 Fragen zum neuen IT-Sicherheitskennzeichen, 2. Teil Auf den ersten Blick scheinen der Router und das E-Mail-Postfach nicht besonders...
Schadensersatz bei Ausfall von Telefon und Internet
Schadensersatz bei Ausfall von Telefon und Internet Plötzlich geht gar nichts mehr: Das Telefon ist tot, auf dem Computerbildschirm...
Sicherheitsziele bei Wireless Lan
Die 6 Sicherheitsziele bei Wireless LAN Zu den größten Problemen von Wireless LAN gehört die Sicherheit. Im Vergleich mit ka...
Digitale Spracherkennung - was Nutzer bedenken sollten
Digitale Spracherkennung - was Nutzer bedenken sollten Unterwegs im Internet surfen, den Computer mittels Touchscreen steuern, über das...
Fragen und Antworten zum künftigen Rundfunkbeitrag
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum künftigen Rundfunkbeitrag Die Rundfunkgebühren, die die Gebühreneinzugszentrale, kur...

mehr Artikel

ISDN-Abschaltung 2020: Die Möglichkeiten im Überblick ISDN-Abschaltung 2020: Die Möglichkeiten im Überblick   Die Umstellung von Analog und ISDN auf All-IP war vielleicht einer der größten Kraftakte der Telekommunikationsbranche in den vergangenen Jahren. Doch inzwischen ist es fast geschafft und die Zielgerade in Sicht. Vor diesem Hintergrund flattert vielen Kunden ein Schreiben ins Haus, in dem sie über die Kündigung ihrer ISDN-Anschlüsse informiert werden.  Ganzen Artikel...

5 Fragen zur „Buy now, pay later“-Zahlweise bei Online-Käufen 5 Fragen zur „Buy now, pay later“-Zahlweise bei Online-Käufen   Jetzt etwas bestellen und die Ware erst später bezahlen: Solche Käufe werden durch die „Buy now, pay later“-Zahlweise möglich. Dabei ist dieses Modell gar nicht so neu. Vor allem der Kauf auf Rechnung, teilweise mit einer verlängerten Zahlungsfrist, ist bei Online-Bestellungen seit jeher sehr beliebt. Doch während bislang meist der Händler die Zahlung abgewickelt hat, übernehmen nun immer öfter Bezahldienste diese Aufgabe.  Ganzen Artikel...

Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 2. Teil Basiswissen: Breitbandzugänge in der Übersicht, 2. Teil Wer im Internet surfen will, braucht neben einem Endgerät vor allem einen Internetzugang. Und dabei stehen mittlerweile verschiedene Varianten zur Verfügung. Welche das sind, erklärt unsere zweiteilige Übersicht.   Ganzen Artikel...

Online-Einkauf im Ausland - Zoll und Steuern Weltweit shoppen - die wichtigsten Infos über Zoll, Steuern und Bezahlmöglichkeiten beim Online-Einkauf im Ausland Das Internet hat sich zu einer sehr beliebten Einkaufsplattform entwickelt. Schließlich ermöglicht das weltweite Netz, ganz bequem von zu Hause aus und mit dem heimischen Rechner auf virtuelle Shoppingtour zu gehen. Dabei steht nicht nur ein riesiges Warenangebot zur Verfügung und die Preise können bequem miteinander verglichen werden, sondern die Online-Shops haben auch rund um die Uhr geöffnet.    Ganzen Artikel...



10 Eltern-Mythen über Kinder und das Internet, Teil I 10 Eltern-Mythen über Kinder und das Internet, Teil I   Anders als die meisten Erwachsenen kennen viele Kinder und Jugendliche ein Leben ohne Internet nicht. Dass es Computer und Smartphones gibt, ist für sie völlig selbstverständlich. Sie können sich oft gar nicht vorstellen, dass es Zeiten gab, in denen das nicht so war. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass sich die Kids bei einem Besuch oder im Urlaub erst einmal nach WLan und dem Schlüssel dafür erkundigen. Dazu kommt, dass Kinder das Internet anders nutzen und anders erleben als Erwachsene. Die Folge sind Denkfehler und Halbwahrheiten. Einige davon malen Teufel an die Wand, wo es keine gibt. Andere schätzen die ganze Sache zu harmlos ein. Grund genug, zehn weit verbreitete Eltern-Mythen über Kinder und das Internet einmal näher zu betrachten und richtigzustellen.    Ganzen Artikel...