Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

WLan Netzwerkaufbau
Netzwerkaufbau für WLan Wenn von einem Netzwerk und Wlan gesprochen wird, denken sicher die meisten Menschen zuerst einmal an die kabel...
Infos und Fakten zu VoIP
Alle wichtigen Infos und Fakten zu VoIP Das Kürzel VoIP steht für Voice over IP und meint das Telefonieren mithilfe des Internet P...
Uebersicht zur WLan Authentifizierung
Übersicht zu der WLan Authentifizierung WLan ist zwar zweifelsohne komfortabel und praktisch, aufgrund der fehlenden physischen Verbind...
Wissenswertes zum "Single-Sign-On"
Wissenswertes zum Single-Sign-On Auf vielen Plattformen und in zahlreichen Internetshops ist es möglich, sich mit einem anderen, bere...
10 Eltern-Mythen über Kinder und das Internet, Teil II
10 Eltern-Mythen über Kinder und das Internet, Teil II Heutige Eltern und Großeltern erinnern sich noch an Zeiten, in denen e...

mehr Artikel

Einrichtung von WLan-Netzwerken Grundwissen zur Einrichtung von WLan-Netzwerken und dem Sinn eines WLan-Verstärkers Ob Computer, Notebook, Drucker, Faxgerät, Musikanlage oder Fernseher: Dank WLan können verschiedene Geräte miteinander verbunden werden, und dies nicht nur unabhängig von ihrem Standort, sondern vor allem wireless, also ohne lästiges Kabelgewirr.  Aber auch wenn es vergleichweise einfach ist, das heimische Netzwerk einzurichten, so sollte doch insbesondere im Hinblick auf die Datensicherheit die eine oder andere Vorsichtsmaßnahme eingeplant werden.   Ganzen Artikel...

Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co. Neu in 2017 - das ändert sich bei TV, Telefon & Co. Wie jedes Jahr bringt auch 2017 ein paar Neuerungen mit sich. Und was sich bei TV, Telefon & Co. ändert, erklärt die folgende Übersicht.   Ganzen Artikel...

Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018 Internet und Fernsehen: Das ist neu in 2018 Allzu viel tut sich in Sachen Internet und Fernsehen im Jahr 2018 zwar nicht. Zwei Neuerungen gibt es dann aber doch. So wird es ab dem Frühjahr möglich sein, kostenpflichtige Streaming-Dienste auch im EU-Ausland zu nutzen. Außerdem geht die Umstellung auf DVBT-2 weiter. Was das konkret bedeutet, erklären wir im Folgenden.   Ganzen Artikel...

Tipps zum Kauf eines WLan-Fernsehers Die wichtigsten Infos und Tipps zum Kauf eines WLan-Fernsehers  Heute gibt es kaum noch einen Haushalt, in dem nicht mindestens ein Fernseher vorhanden ist und in etwa jedem zweiten deutschen Haushalt steht mittlerweile anstelle des guten alten Röhrenfernsehers ein schlankes Gerät mit flachem Bildschirm. Dabei haben sich die Geräte in den vergangenen Jahren konstant weiterentwickelt.   Ganzen Artikel...



Fernsehen mit WLan Übersicht Fernsehen mit WLan WLan kann weit mehr, als nur Rechner miteinander zu verbinden und dadurch ein Netzwerk aufzubauen, denn mittlerweile hat WLAN auch Einzug in Privathaushalte gefunden und lässt diese zu kleinen Multimedia-Centern werden. So kann beispielsweise mithilfe der WLAN-Technik Radio und Musik gehört oder Fernsehen geschaut werden.  Ganzen Artikel...