Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Die Rechtslage bei Wireless Lan

Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

Viele Internetnutzer gehen mittlerweile kabellos ins Internet. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn schließlich ist es sehr viel komfortabler, auf das Kabelgewirr verzichten und sich beispielsweise mit dem Laptop frei in der Wohnung bewegen zu können.

Dank WLan sind damit die Zeiten, als der Computer nur von seinem festen Platz am Schreibtisch aus genutzt werden konnte, vorbei.

Allerdings kennen viele die Rechtslage bei Wireless Lan nicht und unterschätzen schlichtweg die Konsequenzen, die drohen, wenn sich ein Dritter Zugang zum eigenen Netzwerk verschafft.

 

 

Hier daher die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan kompakt zusammengefasst:

       

Grundsätzlich regelt das Telekommunikationsgesetz das Betreiben eines Drahtlosnetzwerkes. Allerdings muss nicht jedes WLan gemeldet werden, denn eine Meldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um ein freizugängliches Drahtlosnetzwerk handelt oder das WLan mit kommerziellen Absichten betrieben wird.  

       

Grundsätzlich ist immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, was in seinem Netzwerk geschieht. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber dafür haftbar gemacht wird, wenn sich Dritte Zugang zu seinem Netzwerk verschaffen und dann beispielsweise illegale Dateien herunterladen.

Das erste Urteil zu diesem Sachverhalt datiert auf den 26.06.2006 und wurde durch das Hamburger Landgericht entschieden. In diesem Fall wurde eine Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, weil von ihrem Netzwerk aus Musikdateien heruntergeladen und zum weiteren Download zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anschlussinhaberin verweigerte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da weder sie noch ein anderes Familienmitglied die Dateien heruntergeladen und bereitgestellt hätten. Da sie jedoch ein unverschlüsseltes WLan betrieben hatte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, die sich Zugriff auf ihr Netzwerk verschafft hatten.

In der Folge urteilten die Richter, dass der Betreiber eines Funknetzwerkes durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge tragen muss, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Da die Anschlussinhaberin aber keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte, haftet sie für die Rechtsverletzung. Diese Auffassung wurde dann in Urteilen zu mehreren weiteren, ähnlich gelagerten Fällen bestätigt.

       

Für einen Internetnutzer, der über einen WLan-Anschluss verfügt, ist es sehr wichtig, dass er die ihm möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Da es jedoch weitaus einfacher ist, WLan-Hardware zu installieren, als dafür zu sorgen, dass die Hard- und die Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind, vertreten die Gerichte die Meinung, dass gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Sie vertreten die Auffassung, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Computertechnik auch die Verantwortung der Nutzer steigt.

Natürlich ist es kaum möglich, ein Funknetzwerk hundertprozentig abzusichern, aber zumindest die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Haftung für Rechtsverletzungen, die unter dem Anschluss durch Dritte stattgefunden haben, abzuwehren.  

       

Verschafft sich ein Dritter ohne Einwilligung Zugang zu einem Netzwerk, macht natürlich auch er sich strafbar.

Da dieser Dritte jedoch in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann, bleibt dem Anschlussinhaber nur die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch sehr fraglich.

       

Der richtige Ansprechpartner im Fall eines Rechtsstreits ist ein Fachanwalt für Internetrecht.

Der Anschlussinhaber sollte eine Anzeige keinesfalls ignorieren und die Haltung einnehmen, er habe nichts Falsches gemacht, also sei er auch nicht schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Haftungsansprüchen!

 

 

Weiterführende Fachberichte und Tipps zur WLan-Technik:

Infos zu den verschiedenen Übertragungsmodi bei WLan
Fernsehen mit WLan
Infos und Fakten zu VoIP
Vorteile und Nachteile von selbstgebauten WLan-Antennen
Übersicht zu Frequenzen bei WLan

Thema: Die wichtigsten Infos zur Rechtslage bei Wireless Lan 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Wie funktioniert das mPayment?
Wie funktioniert das mPayment? Für viele ist das Smartphone inzwischen zum unverzichtbaren Alltagsbegleiter geworden. Und auch das barg...
Änderungen bei Internet und Kommunikation in 2014
Die wichtigsten Änderungen im Bereich Internet und Kommunikation in 2014 Wie jedes Jahr bringt auch 2014 ein paar Neuerungen mit sich....
Aktuelle Infos zum Roaming in der EU
Aktuelle Infos zum Roaming in der EU Im EU-Ausland fallen für das Telefonieren, Simsen und Surfen grundsätzlich die gleichen K...
Digitale Spracherkennung - was Nutzer bedenken sollten
Digitale Spracherkennung - was Nutzer bedenken sollten Unterwegs im Internet surfen, den Computer mittels Touchscreen steuern, über das...
9 Fragen zu Chatbots, 2. Teil
9 Fragen zu Chatbots, 2. Teil Bei Anwendungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, dem Machine Learning oder Robotern tauch...

mehr Artikel

Warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten Warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten   “Not Found. The requested URL/name.htm was not found on this server.” Diese Zeile hat vermutlich jeder Nutzer schon gesehen. Denn sie erscheint als Standard, wenn der Internetnutzer eine Seite aufrufen will, die es inzwischen jedenfalls unter dieser Adresse nicht mehr gibt. Doch statt den Nutzer mit der Fehlermeldung alleine zu lassen, sollte der Betreiber der Webseite dem Nutzer besser eine Hilfestellung anbieten. Und das hat mehrere Gründe. Wir erklären, warum es sinnvoll ist, eine 404-Fehlerseite einzurichten.  Ganzen Artikel...

Cybermobbing - Infos und Schutzmaßnahmen Cybermobbing - Infos und Schutzmaßnahmen Von dem Phänomen Cybermobbing sind immer mehr Menschen betroffen. Dieser Beitrag erklärt, was Cybermobbing genau ist, welche Varianten es gibt und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Während das Mobbing früher ein Problem war, das vor allem in der Schule und am Arbeitsplatz auftauchte, verlagert es sich nun zunehmend ins Internet. Immer häufiger geraten Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene in die Situation, dass sie im Internet gemobbt werden.   Ganzen Artikel...

Änderungen Medien und Telekommunikation in 2013 Die wichtigsten Änderungen im Bereich Medien und Telekommunikation in 2013 Wie jedes Jahr bringt auch 2013 einige Änderungen und Neuerungen mit sich. Einige dieser Neuerungen entlasten den Geldbeutel, andere wiederum führen zu höheren Kosten. Im Bereich Medien und Telekommunikation gibt es im Wesentlichen zwei große Änderungen.   Ganzen Artikel...

Internetsucht Infos und Fakten Die wichtigsten Infos und Fakten zum Thema Internetsucht Das Internet ist längst zu einem festen Bestandteil des alltäglichen Lebens geworden und zweifelsohne hat das Internet vieles vereinfacht und eine ganze Reihe an Vorteilen mit sich gebracht. Problematisch wird es aber dann, wenn das Internet zu dem Element wird, um das sich das ganze Leben und der gesamte Alltag drehen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende September 2011 eine Studie veröffentlicht, die die Zahl der Internetsüchtigen in Deutschland auf über eine halbe Million beziffert.    Ganzen Artikel...



Keine Pop-Up-Werbung auf dem Smartphone - so geht's Keine Pop-Up-Werbung auf dem Smartphone - so geht's Wenn dauernd Werbung eingeblendet wird und das Display lahmlegt, kann das ganz schön nerven. Doch nicht nur das: In der lästigen Pop-Up-Werbung kann sich auch eine Abofalle verbergen. Aber der Nutzer kann die Werbung unterbinden.   Ganzen Artikel...