Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Aenderungen - Medien und Telekommunikation ab 2012

Die wichtigsten Änderungen im Bereich Medien und Telekommunikation ab 2012 

Wie nahezu jedes Jahr wird auch das Jahr 2012 einige Veränderungen für Verbraucher mit sich bringen. Im Bereich Medien und Telekommunikation ergeben sich die Änderungen dabei in erster Linie durch das novellierte Telekommunikationsgesetz, kurz TKG, auch wenn das konkrete Datum, an dem das TKG in Kraft tritt, noch nicht endgültig feststeht.

 

 

Hier nun aber die wichtigsten Änderungen im Bereich Medien und Telekommunikation ab 2012 in der Übersicht:  

 

Das analoge Satellitenfernsehen wird abgeschaltet.

Die Fernsehprogramme der ARD, des ZDF und der Privatsender werden ab Mai per Satellit nur noch digital übertragen. Das bisherige analoge Satellitenfernsehen wird am 30. April 2012 um exakt 3 Uhr abgeschaltet. Um das Fernsehprogramm auch weiterhin sehen zu können, müssen diejenigen, die derzeit noch den analogen Satellitenempfang nutzen, mit einem digitaltaugliches Empfangsteil am LNB der Satellitenschüssel  und einem digitalen Satellitenreceiver nachrüsten.

Moderne Flachbildfernseher sind jedoch vielfach schon mit einem entsprechenden Empfangsmodul ausgestattet, wobei dies dann am DVB-S-Logo zu erkennen ist. Wer sich nicht sicher ist, wie er sein Fernsehprogramm empfängt, kann dies über den Videotext testen.

Auf nahezu allen Sendern, die umstellen werden, ist eine Videotextseite hinterlegt, mit der der derzeitige Empfang überprüft werden kann. Kabelkunden, die über die großen Netzbetreiber Kabel Deutschland, Kabel Baden-Württemberg oder Unitymedia fernsehen, sind von der Abschaltung des analogen Satellitenfernsehens nicht betroffen.

Kabelkunden, die einen Vertrag mit anderen Netzbetreibern abgeschlossen haben, sollten sich jedoch bei ihrem Anbieter erkundigen, ob sie mit Änderungen rechnen müssen.   

 

Warteschleifen werden kostenfrei und bei Call-by-Call-Gesprächen muss der Tarif angesagt werden.

Das überarbeitete TKG soll Endverbraucher künftig besser vor überteuerten Warteschleifen bei Hotlines schützen. Nach einer Übergangszeit von einem Jahr nach Inkrafttreten des TKG dürfen solche Warteschleifen, in denen sich der Kunde befindet, ohne dass sein Anliegen zwischenzeitlich bearbeitet wird, nur noch in bestimmten Fällen eingesetzt werden.

Erlaubt bleiben Warteschleifen, wenn die Hotline über eine normale Ortsnetz- oder eine Mobilfunknummer angerufen oder das Telefongespräch pauschal abgerechnet wird. Ebenfalls erlaubt bleiben Warteschleifen bei kostenfreien Telefonnummern. Bei kostenpflichtigen Hotlines sind Warteschleifen nur dann zulässig, wenn die Wartezeit selbst kostenlos ist.

In einer dreimonatigen Übergangszeit dürfen die Betreiber die Zeit in der Warteschleife aber ab der dritten Minute noch in Rechnung stellen. Neu ist außerdem, dass der Anrufer bei Gesprächsbeginn per Ansage über die Gesprächsgebühren und die voraussichtliche Wartezeit informiert werden muss.

Auch bei Call-by-Call-Gesprächen ist künftig eine Tarifansage verpflichtend, bislang informieren Anbieter lediglich auf freiwilliger Basis über den Tarif. Die verpflichtende Tarifansage ist dabei sowohl für Call-by-Call-Gespräche per Telefon als auch bei Internet-by-Call-Verbindungen geplant.  

 

Bei einem Wechsel des Telefonanbieters entfallen lange Wartezeiten.

Möchte ein Kunde seinen Telefonanbieter wechseln, soll dies künftig schneller und reibungsloser möglich sein. So sieht das TKG vor, dass der Kunde erst dann vom Telefonnetz getrennt werden darf, wenn die technischen und vertraglichen Voraussetzungen für eine Umschaltung sichergestellt sind. Die Aufnahme in das Netz des neuen Telefonanbieters muss dann innerhalb von einem Kalendertag erfolgen.

Treten bei der Umschaltung Schwierigkeiten auf, muss der bisherige Anbieter durch entsprechende Maßnahmen sicherstellen, dass der Kunde sein Telefon weiterhin nutzen kann. Diese Verpflichtung zu einer Wiederaufnahme des Kunden wird allerdings erst sechs Monate nach Inkrafttreten des TKG wirksam. Ein weitere Änderung ergibt sich, wenn ein Kunde umzieht und dabei seinen bisherigen Telefon- und Internetanschluss mitnehmen möchte.

In diesem Fall beginnt die Mindestlaufzeit der Verträge nicht wie bislang häufig von vorne, sondern die Vertragslaufzeit läuft weiter. Für den Umzug selbst darf der Anbieter höchstens Gebühren in der Höhe berechnen, die auch für einen neuen Anschluss fällig geworden wären.

Kann der Anbieter die vertraglich vereinbarten Konditionen am neuen Wohnort nicht erbringen, kann der Kunde den Vertrag durch eine außerordentliche Kündigung beenden.   

 

Kunden können Mobilfunknummern sperren lassen und ihre Nummer vorzeitig mitnehmen.

Mit Inkrafttreten des novellierten TKG können Kunden bestimmte Rufnummern, wie beispielsweise teure 0900-Nummern, sperren lassen. Der Mobilfunkanbieter muss die Sperrung auf Wunsch des Kunden kostenfrei durchführen.

Außerdem ist vorgesehen, dass Kunden auch die Möglichkeit haben sollen, die Bezahlfunktion ihres Handy sperren zu lassen. Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Übernahme der Mobilfunknummer zu einem anderen Anbieter. Anders als bisher können Handynutzer ihre Nummer künftig schon vor Ende des laufenden Vertrages zu einem anderen Anbieter mitnehmen.

Der laufende Vertrag wird dadurch allerdings nicht beendet, sondern der Kunde muss die Gebühren für beide Verträge bezahlen. Nutzt der Kunde seine bisherige Nummer bereits beim neuen Anbieter, kann er sich von seinem alten Anbieter eine andere Rufnummer für die Restlaufzeit zuteilen lassen.   

 

Buttons sollen vor Abofallen im Internet schützen.

Immer wieder fallen Internetnutzer auf Webseiten herein, die scheinbar kostenlose Inhalte anbieten, hinter denen sich in Wirklichkeit aber überflüssige und mitunter teure Abofallen verstecken. Nicht selten landen dann schon kurze Zeit später Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben im Briefkasten.

Um Internetnutzer künftig besser vor solchen Abofallen zu schützen, hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Verträge über kostenpflichtige Leistungen, die im Internet geschlossen wurden, nur dann wirksam sind, wenn der Internetnutzer über die wesentlichen Vertragsbestandteile wie beispielsweise die Kosten informiert wurde.

Der Internetnutzer wiederum muss den Hinweis des Anbieters ausdrücklich bestätigen. Dies soll durch einen Button realisiert werden, der mit beispielsweise „zahlungspflichtig bestellen“ gekennzeichnet ist und vom Internetnutzer angeklickt werden muss.

 

Weiterführende Ratgeber, Tipps und Anleitungen zu IT und WLan:

Tipps - wenn Kinder im Internet surfen
Die effektivsten IT-Sicherheitstipps fuer das Buero
Fachinformationen zu WPA2
Fakten und Infos zur Handystrahlung
Die wichtigsten Tipps für sicheres surfen in sozialen Netzwerken
Die wichtigsten Tipps für ein sicheres iPhone

Thema: Die wichtigsten Änderungen im Bereich Medien und Telekommunikation ab 2012

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Fachinformationen zu WPA2
Fachinformationen zu WPA2 Das Kürzel WPA2 steht für Wi-Fi Protected Access 2 und bezeichnet ein Verschlüsselungsverfahren f&u...
Uebersicht - Wireless Lan Strahlungsleistung
Übersicht zur Wireless Lan Strahlungsleistung Auf freier Fläche erreicht die zulässige effektive Strahlungsleistung, kurz EIR...
5 Tipps, um Kinder beim Einstieg ins Internet zu unterstützen
5 Tipps, um Kinder beim Einstieg ins Internet zu unterstützen Im heutigen Zeitalter sind moderne Medien wie das Internet längst zu...
Welche Ausstattung braucht ein Home-Office?
Welche Ausstattung braucht ein Home-Office? Viele Arbeitnehmer wünschen sich mehr Unabhängigkeit. Das Home-Office scheint da e...
IT-Infrastruktur fürs Homeoffice optimieren
IT-Infrastruktur fürs Homeoffice optimieren Computer, Smartphone & Co. sind längst selbstverständliche Begleiter im A...

mehr Artikel

Warum heißen Computerfehler "Bugs"? Warum heißen Computerfehler "Bugs"?   In der Computerwelt ist oft von “Bugs” die Rede, wenn Rechner oder Programme Fehlverhalten zeigen. Aber was ist ein Bug eigentlich genau? Woher kommt der Begriff? Und warum werden Computerfehler so genannt? Eines gleich vorweg: Das deutsche Wort Bug bezeichnet den vorderen Teil eines Schiffes. Doch damit hat ein Bug in der Computerwelt nichts zu tun. Hier geht der Begriff vielmehr auf das englische “bug” für Käfer oder Insekt zurück. Und die anderen Fragen klären wir jetzt!  Ganzen Artikel...

Powerline als Alternative zu WLan Infos zu Powerline als Alternative zu WLan Auch in einem Zeitalter, in dem in nahezu jedem Haushalt mindestens ein Rechner steht und das Internet fast schon zu den selbstverständlichen Standards gehört, ist es nicht immer ganz unproblematisch, ein funktionierendes und sicheres Netzwerk aufzubauen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. So ist es beispielsweise möglich, dass es in einer Mietwohnung nicht gestattet ist, zahlreiche Löcher zu bohren und großzügig Kabel zu verlegen, genauso kann es sein, dass das Wohnhaus aus solidem Stahlbeton gebaut wurde, der einen WLan-Empfang unmöglich macht.   Ganzen Artikel...

Tipps zum Schutz vor versteckten App-Kosten Tipps zum Schutz vor versteckten App-Kosten Für viele sind Smartphone und Tablet längst zum treuen Alltagsbegleiter geworden, ein Verzicht auf die mobilen Endgeräte und die ständige Verfügbarkeit des Internets kaum denkbar. Vor allem die vielen, oft kostenfreien Apps sind beliebte kleine Helfer und ein netter Zeitvertreib für zwischendurch.    Ganzen Artikel...

Aktuelle Infos zum Roaming in der EU Aktuelle Infos zum Roaming in der EU   Im EU-Ausland fallen für das Telefonieren, Simsen und Surfen grundsätzlich die gleichen Kosten an wie zu Hause. Grundsätzlich deshalb, weil es ein paar Ausnahmen gibt. So ist zum Beispiel möglich, dass nicht das volle Datenvolumen zur Verfügung steht. Daneben fallen Sonderrufnummern oft nicht unter die Roaming-Regelung. Möglich ist auch, dass der Anbieter noch nicht auf die Kosten-Obergrenzen umgestellt hat, die seit Mai 2019 gelten. Wir haben aktuelle Infos zum Roaming in der EU zusammengestellt und klären die wichtigsten Fragen!  Ganzen Artikel...



Als Programmierer arbeiten - Infos und Tipps, 2. Teil Als Programmierer arbeiten - Infos und Tipps, 2. Teil   Die Digitalisierung ist ein großes Thema unserer Zeit und Computer gehören längst zum Alltag dazu. Gleichzeitig entwickelt sich der IT-Bereich stetig weiter und erfasst mit neuen Technologien immer mehr Bereiche. Kein Wunder also, dass Informatiker, Programmierer, Software-Entwickler und andere IT-Profis gesucht sind.  Ganzen Artikel...